Im Rahmen der Überwachung des BEM, haben wir den AG zur Übermittlung der relevanten Daten aufgefordert.
Wir kann der BR überprüfen, ob die Angaben des AG zu den Mitarbeitern, die in den vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, vollständig sind?
Es liegt der Verdacht vor, das die Angaben nicht korrekt sind und Arbeitsunfähigkeitszeiten verschwiegen werden.
Leonie