Vertrauliche Gespräche AG und BR

  • Hallo zusammen,

    unser AG möchte das ich als BRV alleine zu sogenannten Vertraulichen gespächen komme.

    Ich möchte aber immer ganz gern meinen Stellvertreter mit nehmen.

    Wie kann ich das am besten anstellen das der AG es nicht ablehnen kann, wenn mein Stellvertreter mit kommt.

    Gruß

    Günter

  • Na Du bist doch der, als BRV, Ansprechpartner des BR für den AG. Da ist es doch ganz normal, dass Du allein hin gehst und Dir anhörst was er will. Entscheiden darfst Du ja eh nix. Der Stelli ist ja nur dafür da das er dies macht wenn Du verhindert bist. Für eine Begleitperson seh ich persönlich keine Erfordernis.

  • Huhu,


    wir haben einen Beschluss gefasst, welcher besagt das Officielle Gespräche mit dem BR und AG und leitenden Angestellten immer von 2 Br Mitgliedern besucht werden.

    GF hat es super aufgenommen, leitende Angestellte waren erstmal ein wenig verdutzt.

    Zur Zeit gibt es Informelle Gespräche um eventuelle Fragen zu klären. Die führe ich auch allein.

    Leitung des Betriebs ist einmal die Woche in der BA Sitzung dort wird "alles" an den BR berichtet.

    Was nicht dort Berichtet wurde, wurde den BR auch nicht Mitgeteilt. (Protokoll)

    In Außnahmen 2 BR Mitglieder außerhalb der BA Sitzung. (Protokolliert)


    GF Treffen mind. einmal in Monat ist er bei uns, in ausnahmen fahren wir zu zweit zu ihm.

    (Protokolliert)

    Klappt ganz gut ;)

    LG

  • Hallo Günther,

    geht es um Vier-Augen-Gespräche zwischen dir und dem GF?

    Wenn ja, kann man machen, ich persönlich bin da aber sehr skeptisch.

    Unser GF hat auch mit meinem BRV-Vorgänger so einiges unter vier Augen ausgeklüngelt, aber auf sowas lasse ich mich nicht ein.

    Man kann sich unterhalten, klar, aber dem Gremium wird alles berichtet, schließlich ist der BRV nur die Schnittstelle und kein Entscheidungsträger, wie schon korrekt angemerkt wurde.

    Wenn diese vertraulichen Gespräche in größerer Runde stattfinden und du nur für den BR dabei bist, und wenn da große Geschäftsgeheimnisse besprochen werden, gilt die Vertraulichkeit auch nur gegenüber "normalen" Kollegen, der BR (der ja durch dich vertreten wird) ist selbstverständlich einzuweihen.

    Echte Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht sehe ich nur dann, wenn du persönlich Angelegenheiten mit Arbeitnehmern besprichtst oder z.B. im Rahmen von BEM-Gesprächen.

    In dem Fall darfst du selbst dem Gremium nur berichten, wenn die betroffenen Kollegen dich von der Schweigepflicht entbinden.

    Ich würden dem AG klar machen dass du

    1. keine Entscheidungen triffst oder Zusagen machst,

    2. sowieso alles mit dem Gremium besprechen wirst und

    3. aus diesem Grund natürlich ein Gesprächsprotokoll anfertigen wirst.

    Mit dem Vorschlag, den S-BRV mit zu nehmen würde ich das Angebot verbinden, dass sehr gerne noch ein leitender Angestellter teilnehmen darf, so wäre das Ganze paritätisch besetzt und hinterher kann keiner sagen, er weiß von nichts.

    Und was ist, wenn du evtl. mal krank wirst und dein S-BRV nicht auf dem Laufenden ist?

    Schon aus dem Grund halte ich nicht viel von solchen "vertraulichen Gesprächen" und der AG würde sich im Zweifel selbst blockieren, wenn mal was Wichtiges eilt...

    Schönes Wochenende!

  • Hallo,

    wenn nicht die mindestens monatlich stattfindenden Gespräche zwischen dem gesamten BR und dem AG nach 74 I BetrVG dadurch unterminiert oder gar ersetzt werden sollen, ist gegen Vier-Augen-Kontakte zwischen AG und BRV nichts prinzipielles einzuwenden.

    Ich frage mich allerdings, was will der AG mit diesem Gesprächsmodus bezwecken? Ein Gschmäckle hat das Ganze nämlich schon...

    Klar muss jedenfalls sein, dass es keine "Vertraulichkeit" geben kann, da der/die BRV dem BR berichten muss. Klar muss auch sein, dass in diesen Gesprächen keine Vereinbarungen getroffen oder vorausgenommen werden können.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wie Winfried schon richtig schreibt: wenn es zusätzliche Gespräche sind, die keine gesetzlich vorgeschriebenen Gespräche ersetzen sollen, ist der Rahmen der Gespräche frei verhandelbar.

    Das setzt aber auch vorraus, dass sich beide Seiten bei dem Gespräch wohl fühlen. Ich persönlich sehe das nicht unbedingt so, dass jedes Gespräch unter vier Augen ein G'schmäckle hat. Auch sehe ich es nicht so, dass es keine Vertraulichkeit geben kann. Allerdings müssen dann die "Spielregeln" klar sein.

    Selbstverständlich darf sich der AG auch mal unter vier Augen mit jemandem unterhalten, der einen gewissen arbeitsrechtlichen Sachverstand mitbringt. Warum nicht? Allerdings muss eines klar sein: was auch immer er unter vier Augen erzählt erfüllt nicht seine Informationspflicht an den BR! Die wäre nur dann erfüllt, wenn der BRV anschließend seinem Gremium berichtet. Und da wäre ich dann wieder skeptisch, weil ich aus ureigenster Anschauung weiß, dass zwei Menschen den gleichen Wortlaut völlig unterschiedlich verstehen können, sprich hinterher gibt es immer Streit, was wirklich gesagt wurde, und welche Information jetzt richtig ist.

    Insofern würde ich als BRV erst einmal zu einem solchen Gespräch hingehen und mir anhören, was der AG will. Das kann durchaus konstruktiv und hilfreich sein. Erst wenn ich das Gefühl habe, dass der AG hier versucht den BR auszuspielen, würde ich ihm klar auf den Kopf zusagen, dass und warum das nicht geht.

    Und ich hätte (mit den o.g. Grundregeln) auch kein Problem damit, am Ende des Gespräches mit dem AG gemeinsam festzulegen, welche Information jetzt offiziell geflossen ist und weitergegeben werden soll.

    (Um jetzt mal eine Fall zu konstruieren, um verständlich zu machen, was ich meine: wenn der AG mir erzählt, dass auf die Firma harte Zeiten zukommen, weil seine Frau ihn gerade verlassen hat und den Wert der halben Firma aus ihm rauspressen will, dann ist das mit Sicherheit eine vertrauliche Information, die einiges verständlich macht (eine gewisse Gereiztheit z.B.), die aber nicht unbedingt für den BR insgesamt bestimmt und/oder notwendig ist.)

    Ich will aber gerne zugeben, dass das wohl nicht jedermans Sache ist. Letztlich müssen das die beteiligten Personen entscheiden. Der BRV ob er sich das zutraut, das Gremium ob es seinem BRV darin vertraut. Ein kategorisches Ja oder Nein halte ich in solchen Angelegenheiten aus Prinzip für falsch. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank. In eueren antworten sind ein paar gute Ratschläge dabei, die auf genommen habe und mit nehmen werde.

    Ein Monatsgespräch gibt es bei uns. Was er genau nun in so einen Gespräch will weiß ich nicht, aber ich kann es mir denken worum es geht und das kann ich sowieso nicht allein entscheiden.

    Also nochmals vielen Dank Kollegen.

  • Ich möchte mich auch bedanken, vor allem für Moritz Ausführungen.

    Wir haben ebenfalls 4 und auch 8 Augen Gespräche.

    Bei der Informationspflicht ist es dann wohl zum einen eine Frage des Horizontes und vor allem des Themas aber auch eine frage des Gesprächs selber.

    Spricht er mit dem Mitarbeiter der auch ein BR ist? oder spricht er mit dem BR der auch ein Mitarbeiter ist? der Mitarbeiter unterliegt der Schweigepflicht, auch wenn er im BR sitzt.

    Beispiel, auch wenn du BRV bist, spricht er mit dir als Mitarbeiter über Zukünftige Veränderungen weil sie auch deinen Bereich betreffen, und will nur deine Meinung hören, so darfst du dem Gremium darüber nicht berichten. JEdoch gilt der BR dann auch noch nicht als informiert.

    Ich denke aber das hierfür einfach jede Situation zu individuell ist. Welches Klima hat man, wie ist die Zusammenarbeit, wie weit legt der GF Wert auf Aussagen des BR?

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.