Mitarbeiter an anderer Filiale ausleihen

  • Hallo Kollegen,

    eine Filiale von uns wurde umgebaut und ihre Lagerware muss nun umgerämt werden und ersucht bei anderen Filialen von uns Hilfe für 1 Woche. Wenn wir dort einen Kollegen hinschicken dann muss doch der Mehraufwand (die km) ihm ausgezahlt werden oder er bekommt einen Dienstwagen den er nutzen kann.

    Es ist keine direkte Versetzung eher ein ausleihen. In unseren AV steht drin das wir auch in andere Filialen geschickt werden können. Der AV läuft aber direkt auf unsere Filiale und nicht allgemein auf das Unternehmen. Somit ist es ein Mehraufwand für meinen Kollegen oder sehe ich das falsch?

    Vielen Dank im voraus

  • Zitat von diggy86

    Wenn wir dort einen Kollegen hinschicken dann muss doch...

    Ob hier irgendetwas muss oder nicht, wird hier keiner beurteilen können, weil man dazu den Arbeitsvertrag, evtl. BVen und/oder gültige TVe kennen müsste.

    Im Grundsatz sehe ich es aber so wie du auch. Wenn der AG hier eine "Mehrleistung" verlangt, ist diese auch mit "mehr" zu vergüten (mindestens mal der AN nicht mit Mehrkosten zu belasten).

    Und da es sich dabei zweifelsfrei um eine Versetzung handelt (erhebliche Veränderung der Umstände), würde ich als BR meine Zustimmung davon abhängig machen, dass solche Dinge geregelt/geklärt sind.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich kann mich nur auf unseren AV beziehen denn einen TV oder eine BV gibt es bei uns nicht dazu. Im AV steht der Satz " Der dem AN zugewiesene Aufgabenbereich kann durch den AG je nach den geschäftlichen Erfordernissen geändert werden. Der AN ist verpflichtet auch andere Arbeiten gegebenfalls auch auswärst auszuüben.

  • Du schreibst, der Einsatz auch in anderen Filialen ist im AV geregelt. Dann handelt es sich aber nicht um einen Mehraufwand zum vertraglich vereinbarten.

    Ob dann trotzdem noch km abgerechnet werden können oder ein Firmen KFZ zu stellen ist, hängt dann davon ab ob diesbezüglich etwas geregelt ist (AV oder BV, vielleicht Reiserichtlinie).

    Die möglichen Widerspruchsgründe sind abschließend geregelt. Und nach ner Woche ist es dann egal. Will heißen, wenn nichts weiter geregelt ist, bis auf den Passus im AV der den Einsatz in anderen Filialen ermöglicht, wird ein BR die vorübergehende Versetzung kaum wirksam verhindern können.

  • Ich will sie ja nicht verhindern sondern nur wissen ob meinem Kollegen für die mehr gefahren km etwas zusteht. Bei uns geht es ja noch da sind es 30 km bis zu der Filiale aber wir haben auch Kollegen die müssten 80 km fahren aber die wollen wenn kein Dienstwagen gestellt wird ein Hotel haben.

    Ist eine Versetzung nicht erst dann eine Versetzung wenn die Dauer min. 1 Monat ist???

  • Ein Monat oder die von Moritz ins Spiel gebrachte erhebliche Veränderung der Umstände unter denen die Arbeit zu verrichten ist. §95(3) BetrVG


    Meiner Ansicht nach steht dem Kollegen nichts zu. Aber das heißt ja nicht, dass ihr nicht wenigstens versuchen könnt etwas auszuhandeln

  • Da ist leider vorhin unser I-Net abgeraucht und mein Beitrag im Datennirwana gelandet... Mist, Mist, Mist...

    Mit dem zitierten Arbeitsvertrag wird es in der Tat schwer hier etwas zu fordern, da der Einsatz in anderen Filialen ausdrücklich Inhalt des Vertrages ist.

    Gleichwohl gilt immer noch der Grundsatz des billigen Ermessens. Bei 30 km mag das noch angehen, aber bei 80 km... da sehe ich den schon nicht mehr.

    Wie Kulum schon richtig schreibt (Herzlich willkommen übrigens), gibt es zwei Varianten der Versetzung: die Zeit (wird bei einer Woche nicht zutreffen) oder die erhebliche Veränderung der Umstände. Und 80 km mehr Fahrt sind mit Sicherheit erheblich.

    Insofern würde ich als BR dem AG an der Stelle signalisieren: pass auf, das ist eine Versetzung, zu der wir angehört werden wollen. Und du darfst dir aussuchen, ob du dich mit uns über die Zuständigkeit vor dem ArbG streitest, dir vom ArbG die Zustimmung ersetzen lässt, oder aber den Kollegen den Mehraufwand anständig vergütest (Dienstwagen, Leihwagen, Kilometergeld, Hotel, was auch immer...)

    Sollte der AG hier ein vernünftiges Angebot machen, mit dem auch die Kollegen zufrieden sind, könnte ich mir als BR sogar vorstellen, dass mir gar nicht aufgefallen ist, dass es sich eigentlich um eine Versetzung handelt... ;)

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  • Team-ifb

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