Liebe KollegInnen,
wir hatten wegen eines 613a schon in 2013 Neuwahlen zum jetzigen BR und sind in einer 5-jährigen Amtszeit. Bei den damaligen Wahlen war es recht schwierig genügend Amtswillige zu finden, daher gehen uns nach einem Sozialplan so langsam die mitarbeitenden Ersatzmitglieder aus. Wir denken an kollektiven Rücktritt und Einleitung von Wahlen um mit dem derzeitigen Rückenwind in der Belegschaft (Ingenieurbude, ca. 300 MA) einen Neustart zu machen. Den Sozialplan haben wir ohne betriebsbedingte Kündigungen hinbekommen, das hat unserem Ansehen sehr geholfen.
Wenn wir uns aber entschließen, jetzt zurückzutreten, werden wir bei einem normalen Wahlverlauf vor März 2017 fertig sein. Das wiederum bedeutet erneute Wahlen in 2018 und das wollen wir auf keinen Fall.
Die ungewöhnliche Frage lautet:
Kann man die Neuwahl trotz baldigen Rücktritts hinauszögern? Bitte alles legal!
Oder im Umkehrschluß: wann "dürfen" wir zurücktreten, damit wir erst nach dem 1. März 2017 im Amt sind?
Beispiel: Rücktritt in der Sitzung am 14.12.2016. Ist es legal, den Wahlvorstand erst im neuen Jahr zu benennen? Immerhin gibt es wegen der Feiertage objektive Gründe für diese "Verzögerung".
Bitte um eure Ideen/Meinungen, danke!