Hallo Kolleginnen und Kollegen,
unser Gremium hat sich an das für uns zuständige Gewerbeaufsichtsamt gewandt, um eine dort eine Stellungnahme zu einer Frage bzgl. des ArbZG zu erreichen.
Die Antwort des GAA kam vor kurzer Zeit, die folglich nun nötige Umsetzung des Inhalts hätte weitreichende Auswirkungen.
Dem AG gefällt das erwartungsgemäß nicht sonderlich. Er fordert Einsicht in das Schreiben des BRs an die Behörde, um überprüfen zu können, ob die darin gemachten Schilderungen den Tatsachen entsprechen. Er will das Schreiben an einen Juristen des AG-Verbandes geben.
Die Angaben im Schreiben des BRs entsprechen den Tatsachen. Da unser Verhältnis zwischen AG u. BR aber etwas angespannt ist, zögere ich noch etwas. Unterlagen des AGs die er nach §80 herausgeben und vorlegen müßte, erhalten wir leider auch nur verspätet und verzögert u. unvollständig unter Hinweis auf angebl. Datenschutzerfordernisse und sonstigen Unfug. Immer wieder ein Heidenspaß...:roll:
Besteht die Pflicht, die Kommunikation offen zu legen?
Danke für eurer Hinweise u. Meinungen,
h.