AG fordert Einsicht in Schriftverkehr zwischen Behörde und BR

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    unser Gremium hat sich an das für uns zuständige Gewerbeaufsichtsamt gewandt, um eine dort eine Stellungnahme zu einer Frage bzgl. des ArbZG zu erreichen.


    Die Antwort des GAA kam vor kurzer Zeit, die folglich nun nötige Umsetzung des Inhalts hätte weitreichende Auswirkungen.


    Dem AG gefällt das erwartungsgemäß nicht sonderlich. Er fordert Einsicht in das Schreiben des BRs an die Behörde, um überprüfen zu können, ob die darin gemachten Schilderungen den Tatsachen entsprechen. Er will das Schreiben an einen Juristen des AG-Verbandes geben.

    Die Angaben im Schreiben des BRs entsprechen den Tatsachen. Da unser Verhältnis zwischen AG u. BR aber etwas angespannt ist, zögere ich noch etwas. Unterlagen des AGs die er nach §80 herausgeben und vorlegen müßte, erhalten wir leider auch nur verspätet und verzögert u. unvollständig unter Hinweis auf angebl. Datenschutzerfordernisse und sonstigen Unfug. Immer wieder ein Heidenspaß...:roll:

    Besteht die Pflicht, die Kommunikation offen zu legen?

    Danke für eurer Hinweise u. Meinungen,

    h.

  • Servus hampes,


    meines Erachtens hat der AG kein Einsichtsrecht.

    Belegen kann ich das nicht, aber analog zum Vorgehen bei z.B. Strafanzeigen bei der Polizei erfährt man als Beschuldigter auch erst nach Akteneinsicht durch den RA bzw. spätestens in einer evtl. Gerichtsverhandlung, wer genau was genau behauptet hat.


    Wenn mein AG schriftlich oder per Mail/Telefon mit dem Arbeitgeberverband Informationen austauscht, wird uns der Wortlaut bzw. der Schriftverkehr ebenso vorenthalten. Also würde ich es drauf ankommen lassen, und der GF keine Einsicht gewähren.

    Die Antwort entspringt nur meinem persönlichen Rechtsempfinden und Erfahrung...

    Gruß

    Thomas

  • Wenn der BR Einsicht in Unterlagen haben möchte, die der AG nicht rausrücken will, kann er den Rechtsweg beschreiten. Warum soll das nicht auch umgekehrt gelten? ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.