Auslaufen eines Arbeitsvertrages und neue Ausschreibung dieser Stelle

  • Hallo,

    folgende Frage:

    Der Arbeitsvertrag einer Kollegin läuft zum 30.9.16 aus. Diese Stelle wurde intern Anfang August ausgeschrieben und dann 2 Wochen später auch extern.

    Die Kollegin hat unseren Vorstandschef um Verlängerung ihres Arbeitsvertrages gebeten. Dies wurde abgeleht. Wir vermuten rein persönlivhe Gründe hinter dieser Ablehnung. Die Kollegin leistet gute Arbeit.

    Wir als BR baten unseren Vorstand zweimal um ein klärendes Gespräch, welche betrieblichen oder persönlichen Gründe es für die Nichtverlängerung gibt. Diese Gespräche wurden abgelehnt.

    Was können wir noch tun? Der Arbeitsvertrag läuft nun zum 30.09.16 aus und eine Neueinstellung für diese Stelle wird uns frühestens im Oktober angezeigt.

    PS: Die betroffene Kollegin hat sich auf die extern ausgeschriebene Stelle beworben.

    Danke im voraus.

    LG Vitala

  • Wieso hat sich die Kollegin nicht auf die intern ausgeschriebene Stelle beworben?

    Wenn die neue Kollegin erst im Oktober eingestellt wird, wann findet dann die anhörung bei euch im BR statt? Dieser könnt ihr ja die Zustimmung verweigern.

    Die Kollegin kann auf Entfristung klagen, wenn denn die Stelle auf Dauer augelegt ist (was mit der Ausschreibung ja zu vermuten ist). hier hilft ein guter RA oder die Gewerkschaft, wenn denn Mitglied.

    Gruß

    Rabauke

  • Wenn die neue Kollegin erst im Oktober eingestellt wird, wann findet dann die anhörung bei euch im BR statt?

    Die Anhörung wird erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Oktober stattfinden.

  • Hallo Vitala,

    aus meiner Sicht spielt es keine Rolle ob sich die Kollegin auf die interne oder externe ausschreibung der Stelle beworben hat. Wenn es die gleiche Stelle ist, die sie bereits jetzt begleitet bzw. mit ihrer Qualifikation begleiten könnte. Ich würde bereits jetzt mit Hinweis auf §99 Absatz1 Punkt3 auf den AG zugehen. Dort ist ja explizit das Thema befr. Beschäftigte eingearbeitet. Das heißt wenn der AG einen externen einstellen will, obwohl die befr. beschäftigte MA sich ebenfalls auf die Stelle beworben hat, dann wäre das eine Benachteiligung und ein Widerspruchsgrund.

    Der MA würde ich dann raten eine Klage anzustreben und sich deshalb entweder über Gewerkschaft oder Rchtsanwalt da nochmal beraten zu lassen.

    Konfuzius

  • Danke Konfuzius für die Antwort. Diesen Gedanken hatten wir auch, hier zu widersprechen.

    Wie ist das mit dem Zeitfaktor? Das Arbeitsverhältnis der Kollegin ist ja schon beendet, wenn die Anhörung zur Neubesetzung kommt.

    Ist auch ein Widerspruch möglich, wenn dann in diesem Fall eine ehemalige Kollegin benachteiligt wurde?

    LG vitala

  • da die Stelle ja zu einem Zeitpunkt ausgeschrieben wurde, als die Kollegin noch im Betrieb war/ist, wäre zu empfehlen, den AG darauf hinzuweisen, dass ihr das "Spiel" durchschaut und wenn er mutwillig die Terminierung so macht, dass dann die Kollegin draußen ist, ihr das als Mißbrauch anseht und ihr rechtliche Schritte prüft.

    Das solltet ihr vielleicht jetzt schon als Gremium tun und mit einem RA das Thema durchsprechen. Mal bei der Gewerkschaft nachfragen. Beschlüsse dazu sind ggf. im Gremium auch notwendig, sofern man als Gremium keine dauerhafte Beratung durch einen RA hat. Das gibt es imzwischen in einigen Unternehmen, so auch bei uns. Hat eine Weile gedauert, aber beim AG sitzen ja auch gelernte Juristen...

    Die spannende Frage ist doch, wenn der BR der externen Einstellung widerspricht, weil sich auf die Stelle die vorherige Stelleninhaberin (befr.) ebenfalls beworben hat und damit sogar schon der nachteil für sie eingetreten ist (Job weg), wie dann das Gericht entscheidet, wenn der AG sich die Zustimmung ersetzen lassen muss.

    erst dann werden wir miteinander wissen, ob man solchen "Geflogenheiten" wirksam begegnen kann...

    Konfuzius

  • Hallo Vitala,

    liegt für die Befristung ein schlicher Grund vor?

    Erfahrungsgemäß lassen AG gerne mal ohne Sachgrund befristete Verträge auslaufen und stellen wieder befristet neue MA ein, weil sie sich nicht der "Gefahr" aussetzen wollen, befristete MA bei erneuter Verlängerung unbefristet einstellen zu müssen.

    Dass das Ganze aufgrund von immer wieder nötiger Einarbeitung Kosten verursacht, scheint oft egal zu sein.

    Gruß

    Thomas

  • Hallo Schwede12,

    das ging aus der Frage nicht so hervor, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass der job gebraucht wird. Ich würde als BR von einer dauerhaften Stelle (zumindest länger als 2 jahre) ausgehen und deshalb erstmal so einen Widerspruch formulieren. Meist scheun ja die AG wenn jemand externes eingestellt wird, ob man das dann nicht erstmal befristet macht. Aus der Beschreibung geht das leider in den seltensten Fällen (nur die reinen Sachbefristungen...) hervor :cry:

    Konfuzius

  • Ich befürchte die Kollegin ist raus.

    Wenn der AG nicht ganz blöd ist, biegt er das hin.

    Kollegin scheidet am 30.09. aus - Fakt, der befrst. Vertrag läuft aus.

    Die Stelle wird erst später (wenns sein muss erst in 2017 neu besetzt) Kann der AG sich ja aussuchen Wenn der BR jetzt schon aktiv wird wartet der AG halt noch) bzw. nach dem ersten Widerspruch - stellt er nicht ein - wartet ändert die Stelle etwas (das die Kollegin die Voraussetzungen nicht erfüllt) und hört dann neu an.

    Also wenn der AG nicht will, kommt die "alte" Kollegin auch nicht wieder - ist Mist aber Realität.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Dies hat uns gut weiter geholfen im "Erkenntnisprozess".

    Die Kollegin hat auf ihre Bewerbung einen Termin für ein Vorstellungsgespräch erhalten. Wir sind gespannt.

    LG Vitala

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.