Wahlwerbung per Email?

  • Werben kannst Du mündlich, schriftlich oder in jeder anderen Form.
    Unzulässig ist Werbung am Wahltag im Wahlraum.

    Desweiteren sagt die Rechtsprechung, das BR Wahl nicht gleichzusetzen/vergleichbar ist mit Politwahlen. Daher hat der AG auch nicht willkürlich alle kosten von Wahlwerbung zu finanzieren.
    Daher der Einsatz von Arbeitgebermitteln mit Bedacht erfolgen sollte. Was Du mit Deinem Geld in Deiner Freizeit machst ist egal. Aber Achtung: je nach dem hälst Du auch Kollegen über Gebühr von der bezahlten Arbeit fern (-> Arbeitgebermittel).

    Nicht erwähnen muss ich wohl, dass die typischen Wahllügen für BRs verboten sind. Ebenso diffamierende Äusserungen etc.. Aber das sollte sich eigentlich alles schon von selbst verstehen.

    Grüße
    Gertrüde

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.