Wir haben bei uns im betrieb ich glaub relativ seltene regelung
Wir haben mittagschicht von 14 bis 22 uhr
einer muss dann aber über nacht bleiben von 22 bis 6:15 als bereitschaft im haus (Pflegeheim)
für diese zeit bekommen wir die stunden mit dem mindestlohn entlohnt!
Aber es werden nur 2 stunden auf dem dienstplan angerechnet
sprich für die 15 stunden die wir im betrieb erscheinen nur 8 auf dem dienstplan zur berechnung der wochenarbeitszeit 6 fallen einfach unter den tisch
laut unserem betriebsrat wäre das rechtens da wir die stunden ja bezahlt bekommen mit dem mindestlohn und wir dazu nicht noch die stunden geschrieben bekommen können! das wäre ja dann doppelt, also entweder oder!
ist das rechtens? wir schenken ja damit jede bereitschaft 6 stunden an wochenarbeitszeit!
oder sehe ich das falsch?=
gibt es dazu irgendwelche paragraphen?=
gruss