Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir streiten uns mit unserem AG um die Zustände in unser Postabteilung. Dort stehen mehrere Poststraßen, die Mailings falten, kouvertieren und frankieren. Diese Dinger können einen ziemlichen Lärm entwickeln. Eine Messung durch die BG hat im November 2004 Werte zwischen 76 und 87 dB(A) ergeben. Der errechnete Beurteilungspegel würde aller Wahrscheinlichkeit nach (so genau hat die BG es damals nicht genommen) wohl unter den zulässigen 85 dB(A) liegen. Die BG hat damals zwar einige Empfehlungen ausgesprochen, aber wie das nun mal so ist - es sind ja nur Empfehlungen.
Nun gilt, meine ich seit dem 15. Februar die EU-Richtlinie, die einen Grenzwert von 80 dB(A) vorsieht. Damit könnten wir jetzt (bei unveränderten Bedingungen) in dem Bereich sein, wo wir Handlungsbedarf durchsetzen können.
Wir haben jetzt nur ein kleines Problem: die gesamte Poststelle ist outgesourct worden. D.h. die Kollege arbeiten zwar an den gleichen Maschinen, an der gleichen Stelle, aber ihr AG ist nicht mehr unser AG. Bei wem können/müssen wir jetzt die Einhaltung des Lärmschutzes einfordern? Bei dem neuen AG? Oder bei unserem AG, der ja die Betriebsstätte stellt? Spielt es eine Rolle ob die Maschinen mit übergegangen sind?
Fragende Grüße
Moritz