Hallo zusammen,
ich habe wieder einmal Fragen an die "alten Hasen".
Folgender Vorfall, ein GFB´ler, der in unserem Hause Nachtdienste ausübt, aber ansonsten vollzeitbeschäftigt in einer anderen Einrichtung arbeitet, wurde schriftlich zu einem Mitarbeitergespräch gebeten, zu dem er nicht erschienen ist und sich auch nicht gemeldet hat. Daraufhin wurde dem MA eine Abnahnung erteilt und ihm ein neuer Gesprächstermin mitgeteilt, der allerdings außerhalb der zu erbringenden Arbeitszeit liegt. Der BR wurde darüber informiert. Der betroffene AN hat sich diesbezüglich bisher nicht beim BR gemeldet. Meine grundsätzliche Frage: muß ein AN außerhalb seiner Arbeitszeit zu einem Mitarb.gespräch erscheinen, was zudem auch noch an einem, mehrere Km entfernten Ort, stattfinden soll. Ein weiteres Problem sind die Teamsitzungen, die für die GFB´ler in der Regel während der Arbeitszeit ihrer Hauptbeschäftigung stattfinden und sie deshalb nicht daran teilnehmen können.
Kann man dies von ihnen verlangen, oder ist die Hauptbeschäftigung vorrangig? Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Viele Grüße
Roady51