Änderungen Leiharbeit vs. Konzernleihe

  • Hallo,

    zum 01.01.2017 werden ja die Änderungen zum Thema Dauerleihe eingeführt.

    Wie sieht es mit dem Thema Konzernleihe aus? Also die Verleihung von Mitarbeitern innerhalb eines Konzern in verschiedene Unternehmen ?

    Greift dort auch die max. Laufzeit von 18 Monaten? Oder wird es dafür Ausnahmeregelungen geben?

  • fallt ihr denn unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz?

    Bisher waren nach §1 Abs. 3 Satz 2 die überlassung innerhalb eines Konzerns keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne dieses Gesetzes wenn die AN nicht nur zur Überlassung eingestellt wurden.

    Beispiel: du bist der Netzwerkadmin und eingestellt im Konzern MAMA in der Tochter IT für MAMA. Nun sollst du an allen 10 Standorten monatlich für 2 Tage dem jeweiligen Betrieb MAMA 1, MAMA2 die Netzwerke warten, Leitungen erneuern und ggf. neue Netzwerke Installieren. Alles für MAMA, dann ist das zulässig und keine ANÜ im Sinne des AÜG.

    Somit seit ihr derzeit aller Wahrscheinlichkeit nach keine nach dem AÜG überlassene AN und damit weiter überlasbar.

    Gruß

    Rabauke

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.