GBR-/KBR-Vorsitzender durch Betriebsübergang entsorgt

  • Hallo zusammen,

    die Filiale unseres GBR- und KBR-Vorsitzenden wurde zum 01.07.2016 verkauft. Er hat dem Betriebsübergang seiner Filiale nicht zugestimmt und ist nun nicht mehr für unser Unternehmen tätig. Im Moment hat die stellv. GBRV den Vorsitz übernommen.

    Meine Frage: wie lange kann die Stellv. den Posten übernehmen? Muss neu gewählt werden und wann?

    Hinzu kommt, dass die Filiale der stellv. GBRV nach Erstellen Sozialplan/Interessenausgleich in absehbarer Zeit (6-8 Monaten) auch geschlossen wird.

    Was ist dann?

    Danke schon mal und Grüße aus Sachsen-Anhalt

  • Zitat von SMH

    Meine Frage: wie lange kann die Stellv. den Posten übernehmen? Muss neu gewählt werden und wann?

    Analgo zur Amtsniederlegung/Ausscheiden des BRV würde ich mal davon ausgehen, dass sofort (Ohne schuldhaftes verzögern) Neuwahlen durchzuführen sind.

  • Zitat von SMH

    Er hat dem Betriebsübergang seiner Filiale nicht zugestimmt und ist nun nicht mehr für unser Unternehmen tätig.

    Den Teil habe ich nicht so ganz verstanden, aber das Wesentliche ist wohl: der ehem. GBRV ist wech..

    Zitat von SMH

    wie lange kann die Stellv. den Posten übernehmen? Muss neu gewählt werden und wann?

    Im Prinzip kann der Stelli den Posten "unbegrenzt" übernehmen. (Wo kein Kläger...) Nur, spätestens wenn der Stelli nicht da ist, ist der GBR handlungsunfähig! Insofern schließe ich mich der Empfehlung von Xolgrim an.

    Macht Nägel mit Köpfen. So schnell wie möglich!

    Zitat von SMH

    dass die Filiale der stellv. GBRV nach Erstellen Sozialplan/Interessenausgleich in absehbarer Zeit (6-8 Monaten) auch geschlossen wird. Was ist dann?

    Dann? Geht das Spiel wieder von vorne los. Der BR (jeder BR) braucht einen Vorsitzenden als Sprachrohr und Empfangsberechtigten von Informationen. Gibt es keinen Vorsitzenden braucht der AG weder auf einzelne BRM zu hören, noch sie zu informieren.

    Mal als drastisches Beispiel zum Verständnis: du bist Fallschirmspringer. Jetzt geht beim Sprung der Hauptschirm in die Binsen. Blöd, aber kein Problem, du hast ja noch den Reserveschirm. Springst du anschließend nur noch mit dem Reserveschirm?

    Deswegen: fällt einer aus der Doppelspitze Vorsitzender/Stellvertreter endgültig aus, sollte ein BR immer sofort einen Ersatz besorgen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    die Geschaeftsfuehrung des KBR ist analog zu der des BR zu sehen.

    Scheidet der/die BRV dauerhaft aus, hat der BR unverzueglich eineN neueN BRV zu wahlen. Tut er das nicht, so kann der AG den BR rechtmaessig ignorieren, da die Person fehlt, die Erklaerungen fuer den BR abgibt oder annimmt.

    Fazit: Auf der kommenden KBR-Sitzung waere dann neu zu waehlen.

    Was ich aber noch nicht verstehe... Ist der/die bisherige KBRV denn dauerhaft raus?

    Gruesse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • wenn er den Betriebsübergang nicht zugestimmt hat, wieso ist er dann nicht mehr für euer Unternehmen tätig?

    Wenn nur sein Betrieb verkauft wurde und er den Betriebsübergang nicht zugestimmt hat ist er doch weiter in eurem Konzern beschäftigt, bis seine Kündigung rechtswirksam wird (falls er denn gekündigt wurde, somit ist er evt. weiter KBR-Vorsitzender.

    Hmmm, verzwickt.

    Ich würde erstmal die Sachlage klären (mit ihm). Der KBR ist kein "Wahlmandat" sondern ein Entsendungsmandat. Da er der letzte Beschäftigte des Betriebes ist das euerem Unternehmen angehört kann es sehr wohl sein, dass er noch die Funktion innen hat (entsendetet BR in den (GBR/KBR)

    Solbad feststeht, das er aus eurem Unternehmen ausgeschieden ist, ist ein neuer KBR-Vorsitzender zu wählen. Der Stellv. muss unverzüglich zu einer KBR Sitzung einladen und die Wahl durchführen lassen.

    Gruß

    Rabauke

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.