Hallo zusammen,
die Filiale unseres GBR- und KBR-Vorsitzenden wurde zum 01.07.2016 verkauft. Er hat dem Betriebsübergang seiner Filiale nicht zugestimmt und ist nun nicht mehr für unser Unternehmen tätig. Im Moment hat die stellv. GBRV den Vorsitz übernommen.
Meine Frage: wie lange kann die Stellv. den Posten übernehmen? Muss neu gewählt werden und wann?
Hinzu kommt, dass die Filiale der stellv. GBRV nach Erstellen Sozialplan/Interessenausgleich in absehbarer Zeit (6-8 Monaten) auch geschlossen wird.
Was ist dann?
Danke schon mal und Grüße aus Sachsen-Anhalt