Ersatzmitglied nach 6-Wochen Kündigung -im Amt oder nicht?

  • Hallöchen Ihr alle!!!!!!
    Heute mal wieder eine meiner ganz speziellen Fragen:
    Zum Jahresanfang haben wir, der 5-köpfige Betriebsrat und die 3 einsamen Ersatzmitglieder aus Solidaritätsgründen mit der übrigen Belegschaft zugestimmt, auch bei uns Stundenkürzungen vorzunehmen und eines der Ersatzmitglieder (eine von 2 Lehrerinnen in unserer Einrichtung) hat im Wechsel mit der Kollegin für je 6 Wochen den Betrieb verlassen. Sie hat mit der Kündigung zwar eine Zusage des Chefs bekommen, dass sie wieder eingestellt wird und das ihre Kündigung bei der Frage der Betriebszugehörigkeit keine Rolle spielt, aber sie war defintiv 6 Wochen nicht dem Betrieb zugehörig.
    Damit hat sie doch, was wir wirklich sehr bedauern, da wir ja auch nur 3 Ersatzmitglieder haben, ihren Posten als Ersatzmitglied verloren, oder?
    Sie war ganz irritiert als ich ihr dies neulichst mitteilte und meinte, da der Betrieb sie doch auch weiterhin wie nie gekündigt führen würde, habe sie gemeint, dass sie auch weiterhin rechtschaffenes Mitglied des BR sei?
    Wie seht ihr das?
    Hatte jemand schonmal so einen Fall??

    Euer Inselchen

  • Hallo Inselchen,

    wurde der Kollegin gekündigt, hättet Ihr vom BR eine Anhörung nach § 103 BetrVG erhalten müssen. Der BR hätte hier explizit zustimmen müssen. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, so dass ich eher davon ausgehe, dass es sich hier nicht um eine Kündigung sondern um eine befristete Freistellung von der Arbeit handelt. Eventuell war es auch unbezahlter Urlaub.

    Ich würde mich daher auf den Standpunkt stellen, die Kollegin ist nie aus dem Betrieb ausgeschieden und weiterhin Arbeitnehmerin. Damit ist sie weiterhin Ersatzmitglied im BR.

    LG/Günther

  • Hallo Inselchen,

    nominell, wenn sie gekündigt und wieder eingestellt worden ist, hat sie ihre Wählbarkeit verloren und damit ihr Amt.

    Heelium Argument ist aber kein schlechtes, sondern ein spitzfindiges, jedoch bedenkenswertes: Zur sicheren Abklärung würde ich Dir raten, eineN versierteN ArbeitsrechtlerIn zu befragen.

    Ich gehe aber eher davon aus, dass die Kollegin kein BR-Amt mehr hat.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • für die wieder mal schnellen Antworten. Die Kollegin war gekündigt. Das wußten wir auch. Fakt war aber, dass sie einverstanden mit dem Prozedere der Kündigung und Wiedereinstellung gewesen ist. Sicher hätten wir, da sie E-Mitglied des BR ist und als diese auch schonmal in den Betriebsratssitzungen anwesend war, auf ihre "Nichtkündbarkeit" pochen können. Das wollte die Kollegin aber auch nicht, da ansonsten ihre Kollegin in den "sauren Apfel" hätte beißen müssen und die gesamte Zeit gekündigt worden wäre. Das wäre Unkollegial gewesen. Daher hat auch fast der gesamte BR freiwillig Stundenreduktionen im Frühjahr vorgenommen, damit wir als BR mit guten Beispiel voran gehen, quasi und zeigen, dass auch wir uns nicht von der Maße ausnehmen. Allerdings hat unser Chef das ganz anders gesehen und seine persönliche Assi von einer Halbtagsstelle zum gleichen Zeitpunkt auf eine Vollzeitstelle gesetzt..... :evil: so isser eben...immer eine Quelle der Freude :!:

  • Hallo Inselchen,

    dann ist die Kollegin, falls sie wieder eingestellt wird, nicht mehr im BR, da das Amt mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb endet. Ein Wiederaufleben ist nicht möglich.

    Gruß/Günther

  • Hallo,

    da hat er recht, der Heelium.

    Wie immer. Wenn er meiner Meinung ist... :wink:

    Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hi Inselchen,
    die Kollegin ist dann nicht nur nicht im BR [SIZE="9"](was für ein Satz)[/SIZE], sondern hat auch ihren Sonderkündigungsschutz vollständig verloren, da sie ja neu eingestellt würde.

    Grüße
    gertrüde

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.