Hallo,
ein Mitarbeiter hat eine Starftat, hier Unterschlagung, begangen.
Dies bei einem Unternehmen, das mit unserem in einem Vertragsverhälnis steht.
Dieses Unternehmen verlangt nun von unserem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen (Kündigung!).
Deshalb die Frage: Inwieweit kann eine Strafttat arbeitsrechtliche Konsequenzen
nachsichziehen, obwohl die Tat nicht im eigenen Unternehmen stattgefunden hat?