Hallo zusammen,
wir bekamen heute die Anhörung für eine fristlose Kündigung eines MA, der schon seit 25 Jahren im Betrieb tätig ist.
Als Grund gab man an, der MA habe im Jahr 2014 3 mal die Firma betrogen, indem er Nachtstunden geschrieben hat, die er nachweislich nicht gemacht hat.
Bei einer Steuerprüfung im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass dies von mehreren MA in den Jahren 2010, 2011und 2012 auch so gehandhabt wurde, auch von dem, der jetzt entlassen werden soll. Dies hatte damals eine Strafe für den Geschäftsführer, der das abgezeichnet hat, zur Folge.
Nun habe man 2013 und 2014 intern geprüft und dabei sei letzte Woche dieser Verstoß endeckt worden.
Wir sind uns sicher, dass dies nicht der eigentliche Grund für die Kündigung ist aber da dieser MA nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann, sucht man einen Grund. Wir werden am Mittwoch über einen Widerspruch abstimmen.
Kann man überhaupt so einen alten Fall noch für eine fristlose Kündigung hernehmen? Gibt es da Verjährunsfristen? Oder hat der MA die A...Karte gezogen?