Liebe Kollegen,
wir hatten eine Betriebsversammlung und während der Veranstaltung ist bei einem Kollegen in sein parkendes Auto eingebrochen worden. Nach Ende der Veranstaltung hat er das bemerkt und auch die Polizei geholt zwecks Aufnahme des Vorgangs. Die Betriebsversammlung fand nicht in der Betriebsstätte statt, sondern die Kollegen mussten an einen Veranstaltungsort fahren.
Meine Frage ist nun: Ist diese Zeit nach der Veranstaltung, in der der Vorgang aufgenommen wurde, als Arbeitszeit bzw. Reisezeit anzusetzen? Denn es ist ja während einer betrieblichen Veranstaltung passiert und hängt damit zusammen.
Wie seht Ihr das oder habt Ihr da ggf. eigene Erfahrungen?
Viele Grüße
MP