Staub/ Dreck im Großraumbüro

  • Mein erster Beitrag hier und gleich ein Problem...
    Hallo liebe Foristen :D

    Ich arbeite in einem Callcenter im Großraumbüro und bin stellvertretende BRV. Seit gut einem Jahr hat die GF die Putzkolonne abbestellt, um Kosten zu sparen. Sie kommt nun nur noch für die Toiletten und angeblich einmal die Woche zum Saugen des Großraums (was man aber nicht sieht). Dies führt dazu, daß es dreckig, staubig und eklig im Großraum ist. Der BR wird mittlerweile des öfteren angesprochen, daß man da was machen muß. Es gibt keine festen Arbeitsplätze (die man selbst sauber halten könnte) und nicht jeder fühlt sich bemüßigt, den Müll von anderen wegzumachen. Mal eben zu saugen, geht natürlich im Callcenter auch nicht. Es wird von einem erwartet, am Telefon eine Statistik zu erfüllen, weswegen freiwillig putzen in der Arbeitszeit ausfällt.

    Unsere GF sieht hier im Staub/ Dreck wohl kein Problem oder Handlungsbedarf ("Wir haben X Euro eingespart dadurch!") und sieht den Dreck nicht. Mittlerweile gehen die Stauballergiker schon mit dicken Augen und triefender Nase von der Arbeit nach Hause.

    Was kann man nun also als BR tun? Den BG-Mann interessiert das nicht, unsere Fachkraft für Arbeitsschutz sagt nur, es muß natürlich sauber sein, nennt aber keine Gesetzesgrundlagen. Gibt es die denn überhaupt? Ich googel mir nen Wolf und finde nix.

    Mag mich jemand erhellen?

    Grüße von der regnerischen Küste,
    die Quasselstrippe

  • Hallo quasselstrippe,
    herzlich Willkommen.
    Nach §87 Abs1 1. BetrVG habt ihr doch Mitbestimmungsrecht.
    Fragen der "Ordnug des Betriebs" und des Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb!

  • Hallo Quasselstrippe,

    zunächst einmal auch von mir ein willkommen im Forum.

    Die von Werner zitierte Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ist zwar richtig, hilft Dir aber nur bedingt weiter. Die hilft Dir nämlich dann weiter, wenn der AG Vorgaben macht, wie Ihr Euch im Betrieb zu verhalten habt, aber genau das tut er ja nicht...

    Ihr könnt natürlich versuchen ihn dahin zu bewegen. Ich sehe hier auch das Problem darin, dass sich niemand für die Sauberkeit am Arbeitsplatz zuständig fühlt...

    Versucht doch in einem ersten Schritt Euren AG dahin zu bewegen, dass er wenigstens das Reinigungsmaterial zur Verfügung stellt, so dass die Kollegen die ein Problem damit haben während der Arbeitszeit(!!!) mal eben über den Arbeitsplatz wischen können.

    Weigert er sich auch dazu würde ich an Eurer Stelle eine Betriebsversammlung einberufen und den Kollegen erklären, das der AG der Meinung ist, das alles so sein soll wie es ist. Mal sehen, ob er das dann auch noch vertritt. Nebenbei würde ich Kontakt mit einem Arbeitsmediziner aufnehmen und mir ein paar Informationen über die Gesundheitsrisiken besorgen. Damit würde ich dann beide Seiten (AG und AN) konfrontieren. Macht Eurem AG klar, dass Ihr ja zu Kompromissen und Zugeständnissen (eben im Sinne von dann kümmern wir uns selber drum) bereit seid, wenn er aber lieber einen Saustall haben will, dann sollte er die Branche wechseln und in Landwirtschaft machen...

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    ich würde hier auf die erzwingbare Mitbestimmung nach § 87 I Nr. 7 (da geht es um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) pochen und als BR dem AG eine Vereinbarung vorschlagen, in der dieser verpflichtet wird, für eine saubere und z.B. für AllergikerInnen nicht gesundheitsgefährdende Arbeitsumgebung zu sorgen. Die Mitbestimmung reicht hier sehr weit. Außerdem benötigt Ihr, das solltet Ihr dem AG sagen, u.U. dazu auch einen Sachverständigen, der die Raumluft mißt usw.

    Das kostet Geld... Und evtl. versteht der AG, dass es billiger ist, hier einzuleneken... Merke: Bei manchem AG sitzt das Hirn im Portemonnaie...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke, wir fangen mit der BV an. Wir wollten den Staub dort eh thematisieren, mal sehen, was so von den MA kommt.

    Ich dachte nur, daß es irgendwo vielleicht festgehalten ist, daß eine Firma ein Mindestmaß an Hygiene einhalten muß.

    Staubige Grüße,
    Quasselstrippe

  • Hallo,

    ja, das Mindestmaß ist sicher irgendwo geregelt. Ihr solltet, auch als Orientierungspunkt für Eure BV mal die entsprechenden (verbindlichen!) Richtlinien der BG anschauen.

    Das könnte bei Euch die VBG sein (Verwaltungs-BG, ich denke, die ist für alle Bürojobs zuständig?), schau' mal unter http://www.vbg.de

    Außerdem bieten die oft praktische Tipps an.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Winfried: Danke für die Hilfe. Das ist eine gute Idee, mal online bei der BG zu gucken. Unser zuständiger BG-Mann ist nämlich -wie soll ich's nennen- ne Schlaftablette und kann nicht helfen.

    Mit BV meinte ich übrigens Betriebsversammlung :D Die ist am nächsten Montag und da wird das Thema Staub angesprochen werden. Mal sehen, wie die MA so mitmachen oder ob sie sich zu sehr vom noch anhaltenden Wahlkampf blenden lassen.

  • Hallo, vielleicht kann hier die Arbeitsstättenverordnung(§ 4, Abs.2)
    helfen. Dieser § könnte auf Euer Problem passen. Schmutz und Dreck in den Arbeitsräumen ist ja schon bei minderbegabten Putzfrauen eklig aber so ganz ohne Reinigung, oh je. Als BR habt Ihr auf jeden Fall das Recht und fir Pflicht etwas zu unternehmen.
    Hoffentlich klappt das. Grüsse aus dem sonnigen Sauerland
    Edelweis

  • Team-ifb

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