Leiharbeitnehmer

  • Seit einigen Jahren setzen wir vom BR uns dafür ein das Leiharbeitnehmer übernommen werden.

    Teilerfolge haben wir auch schon erzielt.

    Den Abschluss einer freiwilligen BV wird vom AG aber weiterhin abgelehnt.

    Auch unser Hauptziel, die Übernahme älterer Leiharbeitnehmer, die schon mehrere Jahre im Unternehmen sind haben wir nicht erreicht. Zuletzt hat unser AG alle langjährigen Leiharbeitnehmer zum Jahreswechsel nicht mehr angefordert, auch mit Blick auf die Gesetzesvorbereitung von Andrea Nahles.

    Jetzt hat er bei uns um zustimmungsersuchen für ganz neue Leiharbeitnehmer gebeten die noch nicht für uns tätig waren.

    Das er weiterhin Dauerarbeitsplätze mit Leiharbeiternehmern besetzt übersieht er hier.

    Wir haben alle Einstellungen mit einer Vielzahl von Gründen abgelehnt.

    Hierauf hat man das Gespräch mit uns gesucht und uns gebeten unsern Beschluss nochmals zu Diskutieren.

    Meine Frage ist können wir den geplanten Einstellungen zustimmen hierbei aber die geplante Einsatzdauer auf 3 Monaten begrenzen, beantragt ist eine Einsatzzeit bis zum Jahresende, und Verhandlungen über eine BV als Bedingung für unser Zustimmung voraussetzen. Oder überschreiten wir hier gewisse Grenzen?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo Bergalf

    Wie mir bekannt ist bereitet das Arbeitsministerium eine Gesetzesänderung zum AÜG vor. Insbesondere zum § 1 Abs1 Satz 1 wo es heißt: Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend. Dieser Passus soll Konkretisiert werden. Dies wird zumindest bei der IGM diskutiert da es den einen nicht weit genug eingeschränkt wird und dem anderen zu weit.

    Eine genaue Quelle kann ich dir nicht nennen. Und etwas endgültiges gibt es wohl auch noch nicht.

    Habe doch noch einen Link gefunden:http://www.templin-thiess.de/b…htigsten-fragen-antworten

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo erco,

    Eine Zustimmung unter einer Bedingung ist nach § 99 nicht möglich.

    Ihr könnt aber natürlich Eurem Arbeitgeber signalisieren, dass Ihr Euch bei auf drei Monaten befristeten Einstellungen eventuell weniger schwer tun würdet. Er kann es dann ja mit neuen Anträgen versuchen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.