Kündigung nach Betriebsübergang

  • Hallo zusammen!

    Ein ehem. MA arbeitet seit dem 1.1.2016 in einem anderen Betrieb (Spedition). Jetzt wird es kompliziert: Wir hatten einen Teil-Betriebsübergang bei dem Kollegen(Fuhrpark)des ehem. MA zu jenem anderen Betrieb übergegangen sind. Dieser eine MA war davon nicht betroffen. Er gehörte offiziell nicht dem Fuhpark an, hat aber die gleiche Qualifikation.

    Nun haben über die Hälfte der Kollegen dem BÜ widersprochen. Darum haben sich beide Unternehmen und der MA geeinigt, auch ihn zu den gleichen Konditionen zu übernehmen. (Also nicht beide Unternehmen übernehmen ihn, sondern nur die Spedition)

    Soweit, so gut. Ich hoffe, Ihr könnt meine Ausführung verstehen.

    Nun drängt unser Unternehmen den ehem. MA sein Arbeitsverhältnis zu unserem Unternehmen zu kündigen. Wir, der BR (der ja eigentl. nicht mehr für den MA zuständigt ist) fragen uns nun WARUM?

    Was haben wir übersehen?

    Muss er wirklich kündigen? In seinem neuen AV steht, dass er nach § 613a übernommen wurde.

  • Hallo,

    wenn der AN wirklich nicht vom Betriebsübergang betroffen war und jetzt aber auch wechseln will, dann muß natürlich das Arbeitsverhältnis zum alten AG beendet werden, wenn er dem alten AG nicht mehr zur Verfügung stehen will. Dies kann durch Eigenkündigung oder aber durch Auflösungsvertrag geschehen.

    Der AN sollte aber diesen neuen Arbeitsvertrag sehr genau prüfen (lassen), da ihm durch die Art des AG-Wechsels natürlich nicht automatisch der Schutz des § 613a BGB (Betriebszugehörigkeit, Ansprüche etc.) zusteht.

  • Ja, sehr verwirrend, finde ich. Warum steht dann im neuen AV, dass er gemäß § 613a übergeht.

    Aaaah :idea: Ich habe den neuen AV nicht gesehen, vielleicht steht da ja nur, dass die gleichen Konditionen wie bei einem Übertritt nach § 613a gelten.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.