BEM - Kalendertage oder Arbeitstage?

  • Hallo liebe Betriebräte,

    habe eine Frage zum § 84 Abs. 2 SGB IX:

    Der AG ist ja verpfichtet ein BEM anzubieten, wenn der AN innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen krank war (unterbrochen und ununterbrochen).

    Sind hier Kalendertage oder Arbeitstage gemeint?

    Ich konnte nirgends was finden.

    Gruß
    MP

  • Die wörtliche Formulierung aus dem § 84 Abs. 2 SGB IX lautet:

    "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig......"

    Wenn eine ununterbrochene Erkrankung vorliegt, ist die Berechnung also kein Problem.
    Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit, die wochenweise vorliegt, lassen sich die Wochen addieren.
    Bei wiederholten Kurzerkrankungen von wenigen Tagen, müssen die Arbeitstage pro Woche zu Grunde gelegt werden. Das BEM greift in bei einer 5-Tage-Woche, wenn an 30 Arbeitstagen eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt; bei einer 6-Tage-Woche nach 36 Tagen AU.

    Siehe zum Beispiel: http://www.betriebliche-eingliederung.de/ca/j/hvs/

  • Team-ifb

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