Hallo zusammen,
unser Gebäude wird von einem exteren Unternehmen gereinigt.
Nun wurde uns zugetragen, dass unser AG die Stundenzahl für die Reinigung der Büros und Sanitäreinrichtungen erheblich kürzen will und dass die MA künftig den Müll aus den Büroräumen eigenständig in separaten Sammelbehälter verbringen sollen.
Meine Frage ist nun, könne wir hier den § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - Fragen der Ordnung des Betriebs anwenden?