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Verlängerung Ausbildungszeit nach Langzeiterkrankung zustimmungspflichtig?
Ein Azubi ist langzeiterkrankt und kehrt nun nach einem Jahr Abwesenheit wieder zurück. Er wird nach Hamburger Modell eingegliedert. Eigentlich hätte er im Januar ausgelernt. Da dies natürlich aufgrund der Krankheit nicht funktioniert, wird er einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung um ein Jahr stellen. Der AG befürwortet das auch.
Ist diese Verlängerung der Ausbildungszeit für uns mitbestimmungspflichtig? Ich habe dazu im Gesetz und Kommentar nicht so recht eine Antwort gefunden. Vielleicht habt Ihr ja eine?
Nein sicherlich nicht! Der erkrankte Auszubildene hat ja ein Anrecht auf die Verlängerung des Ausbildungsverhältnis. Deswegen gibts auch kein Ja oder nein vom Betriebsrat also muss dieser meiner Ansicht bei so einer Verlängerung nicht beteiligt werden.