Sitzungsunterlagen an SBV?

  • Liebe Forumsmitglieder,

    heute benötige ich mal wieder Eurer Wissen bzw. Austausch mit Euch.

    Zur Sitzung wird die SBV ja mit eingeladen. Wenn sie nicht an der Sitzung teilnimmt, kann sie dann auch im Vorfeld die Informationen, sprich Tagesordnung mit personellen Maßnahmen erhalten und im Nachgang den Beschlüssebrief bzw. das Protokoll, auch wenn keine Entscheidung zu treffen ist/war, die einen SBler betrifft?

    Würde dazu gern Eure Meinungen wissen bzw. wie handhabt Ihr das?

    Viele Grüße
    MP

  • Zitat von MP:

    auch wenn keine Entscheidung zu treffen ist/war, die einen SBler betrifft?

    Woher weißt du das? Das zu prüfen ist Aufgabe der SBV. (Es mag ja Themen geben, die offensichtlich die SBV betreffen, aber alle Themen die alle betreffen, betreffen auch die SBV! Und da der BR nicht von allen Kollegen wissen muss, wer SB ist, muss (aus meiner Sicht!) der BR informiert werden.)

    Insofern geht bei uns das Protokoll selbstverständlich auch an die SBV.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo MP,

    das Teilnahmerecht der SBV an BR-Sitzungen ist nicht daran geknüpft, ob auf der Sitzung Inhalte besprochen werden, die für die SBV relevant sind. Irgendeine derartige Einschränkung läßt sich aus § 32 BetrVG beim besten Willen nicht herauslesen - auch nicht aus der einschlägigen Kommentierung (wie auch im Übrigen nicht aus § 95 Abs. 4 SGB IX).

    Somit bekommt die SBV zwangsläufig auch Inhalte mit, die sie nicht oder nicht direkt betreffen. Das ist aber unschädlich, da die SBV ebenfalls einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt.

    Deswegen ist es auch vollkommen unschädlich, der SBV ein Protokoll der BR-Sitzung zukommen zu lassen - auch dann wenn sie gar nicht teilgenommen hat.

    Im Übrigen kann ein durchschnittlicher BR sowieso idR nicht exakt definieren, wie weit die Beteiligungsrechte und somit die Betroffenheit der SBV reicht.

  • Hallo Zusammen,

    besten Dank für Eure Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
    Wir waren uns im Gremium uneinig, wie wir verfahren wollen. Ich konnte eben auch nirgends finden, wie man in dieser Sachlage zu agieren hat. Aber da die SBV ja selbst einschätzen muss, ob etwas die SB betrifft bzw. Maßnahmen des AG evtl. Einfluss auf diese haben könnte, ist es natürlich sinnvoll, wenn sie auch die Infos dazu hat. Und das es nirgends ausdrücklich verboten ist, soll sie diese Infos auch kriegen.

    Euch einen schönen Tag.

    Viele Grüße

    MP

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.