Eine kurze Frage: Durch den Wahlvorstand wurde in öffentlicher Sitzung (Prüfung Briefwahlunterlagen) jeder Absender verlesen und auch angesagt, ob die Unterlagen gültig oder ungültig seien. Bei Ungültig wurden auch die Gründe genannt.
Aus meiner Sicht ist dies ein eklatanter Verstoß des Wahlgeheimnisses, das ja uch die Frage einschließt, ob jemand gewählt hat.
Wäre ein solches Verhalten ein ausreichender Grund für eine Wahlanfechtung?
Danke für eine Antwort