Hallo, ich bin ziehmlich neu bei den Themen und bin jetzt zum Wahlvorstand geworden. Meine Frage: Wir haben über 170 AN und hätten 7 Sitze zu besetzen.
Was mache ich wenn sich nur 5 aufstellen lassen wollen. Wäre der BR rechtskräftig?
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Hallo, ich bin ziehmlich neu bei den Themen und bin jetzt zum Wahlvorstand geworden. Meine Frage: Wir haben über 170 AN und hätten 7 Sitze zu besetzen.
Was mache ich wenn sich nur 5 aufstellen lassen wollen. Wäre der BR rechtskräftig?
Das ist einfach:
Hier auf die nächstkleinere Größe gehen. Dies kann aber nicht festgelegt werden im Sinne von wir brauchen und haben 7 und machen ein 5er Gremium, damit wir 2 Nachrücker haben.
Zitat von HawkyDas ist einfach:Hier auf die nächstkleinere Größe gehen. Dies kann aber nicht festgelegt werden im Sinne von wir brauchen und haben 7 und machen ein 5er Gremium, damit wir 2 Nachrücker haben.
Deine Aussage ist nicht richtig!
Nachfrist setzen (Fristen beachten!!!) und wenn dann immer noch nicht genug da sind die nächst kleinere mögliche BR-Größe wählen lassen. Bei deinem Beispiel wäre jeder gewählt!
@Lexi was war denn falsch an dem Beitrag von Hawky?
Thema wurde in das Forum (Betriebsratswahl) verschoben.
Lexipedia: Ich bin nicht die größte Leuchte darin Urteile im Volltext zu lesen, aber dein vorgehen habe ich im Urteil vom LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14 so nicht finden können. Die Nachfrist ist zu setzen, wenn keine Gültigen vorschläge eingerreicht werden. Da es aber keine mindestzahl an Kandidaten für eine Liste gibt (ok Mindestzahl ist 1) wird eine Liste ja nicht dadurch ungültig, dass weniger Bewerber als zu verteilende BR-Sitze darauf sind.
Wenn ich irgendwo etwas übersehen habe, lass ich mich gerne eines besseren belehren.
Hallo Quina,
Mein Fitting (Auflage 27) sagt unter §9 RN 49 dass bei weniger Bewerbern als Sitze zu vergeben sind die Mitgliederzahl auf die nächstkleinere Mögliche Mitgliederzahl gekürzt wird. Z.B 250 MA entspricht 9er BR nur 8 Bewerber also Reduzierung auf Sieben Sitze.
Eine Nachfrist kann nur gestellt werden, wenn kein Wahlvorschlag oder nur ungültige Wahlvorschläge eingereicht werden. (§9 Abs.1 WO)
Gruß
Markus