Hallo,
in unserem Betrieb wird demnächst ein Betriebsteil zu einer anderen Firma übergehen. Viele der betroffenen MA möchten das aber nicht, sie möchten lieber bei uns bleiben.
Wenn nun einer der betroffenen MA dem Betriebsübergang widerspricht, bekommt er die Kündigung. Dann kann er auf Wiedereinstellung klagen und wenn er Erfolg hat, muss nach Sozialplan eventuell ein anderer MA aus dem bleibenden Betrieb (mit Abfindung) gehen. So weit so gut (oder auch nicht :cry: ).
Falls der MA, der geklagt hat nun aber auch derjenige ist, der laut Sozialauswahl als erster gehen muss, dann hat er Glück im Unglück, denn er geht mit Abfindung.
Hab ich das richtig verstanden?