Neuwahl durch Amtsniederlegung und eines BR-Mitglieds und keiner vorhandenen Ersatzmitglieder

  • Hallo Ihr Lieben,

    vielleicht könnt Ihr mir helfen. Folgender Fall: Ein BR-Mitglied hat sein Amt niedergelegt. Wir haben keine Ersatzmitglieder. In diesem Fall muss eine Neuwahl stattfinden. Unsere BRV meinte, nach 2 Jahren hätte der alte BR bis zum Ende der Amtszeit auch so bestehen bleiben können, aber da wir unter 2 Jahren sind, geht das nicht (wäre das denn tatsächlich so gewesen?). Nun haben wir einige Themen auf der Agenda, u. a. eine langwierige Betriebsvereinbarung zu erstellen, da würde eine Neuwahl nicht reinpassen. Wir haben uns mit der Geschäftsleitung geeinigt, dass zeitnah ja relativ ist - somit soll die Bekanntgabe der Neuwahl Mitte Januar 2016 stattfinden. Das BR-Mitglied hat sein Amt zum 31.07.2015 niedergelegt! Ist dies so unter Absprache erlaubt, oder macht man sich damit sogar strafbar? Ich persönlich finde es schonmal nicht gut, die KollegInnen nicht darüber zu informieren - sie haben sich ja schließlich irgendwann mal für dieses Mitglied entschieden und gewählt - aus meiner Sicht haben sie dann auch das Recht zu erfahren, dass es kein Mitglied im jetzigen BR mehr ist. Argument dagegen, es jetzt schon der Belegschaft mitzuteilen war, dass man damit verhindert, dass womöglich von der Belegschaft eine Neuwahl eingefordert wird. Von daher ist ja schonmal irgendwie "klar", dass es so nicht ganz richtig ist. Dennoch die Frage, kann zeitnah im Fall der Fälle auch als 5,5 Monate definiert werden?

  • Es gibt so Fälle, da sollte man einfach nicht fragen, sondern einfach machen...

    Wie du schon richtig erkannt hast, hat es einen Grund, warum man die Kollegen nicht informieren will. Denn selbstverständlich könnten sie dann eine Neuwahl einfordern. So will es das Gesetz. (Und mir ist absolut nicht klar, wie euer BRV auf das schmale Brett mit den zwei Jahren kommt. Dafür gibt es exakt gar keine Grundlage.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Kaktus,

    frage doch mal deine BRV nach einer belastbaren Quelle für diese Behauptung:

    Zitat von Kaktus7:

    Unsere BRV meinte, nach 2 Jahren hätte der alte BR bis zum Ende der Amtszeit auch so bestehen bleiben können, aber da wir unter 2 Jahren sind, geht das nicht (wäre das denn tatsächlich so gewesen?).

    Ich fürchte, sie wird stark ins Stottern geraten, da - wie Moritz schon schrieb - diese Behauptung von A-Z falsch ist.

    Und wenn eine Neuwahl Euch auch noch so sehr nicht in den Kram passt:

    Bei einem Rücktritt zum 31.07. sollte die Neuwahl bereits eingeleitet sein, es sind schon mehr als 3 Wochen vorbei.

    Ihr könnt jetzt noch abschließen, was ihr wollt - alle Eure Beschlüsse hängen jetzt unter dem Damoklesschwert der Nichtigkeit. Da es für die Feststellung der Nichtigkeit keinerlei gesetzliche Frist gibt, kann sowohl ein neu gewählter BR als auch der AG selbst, wenn irgendwann mal was in dieser geplanten BV (oder bei anderen Beschlüssen) jederzeit die BR-Beschlußfassung wegen Nichtigkeit angreifen und dann könnt Ihr Eure schöne BV und alle anderen Beschlüsse des Rumpf-BR sofort in die Tonne treten.

    Über die moralische Verwerflichkeit Eurer Absicht möchte ich mich nicht näher äußern.

  • Danke für Eure Antworten!

    Moritz Du findest es ok, dass so verfahren wird, solange keiner aus dem Gremium Einwände hat? Oder habe ich das falsch verstanden?

    Wolfgang Ich sehe es ja auch so, dass unser Verhalten nicht in Ordnung ist. Problem in unserem Gremium ist, dass die BRV das Sagen hat und nach nur 1,5 Jahren fast alle Mitglieder voll und ganz unter ihrem Pantoffel stehen. Man muss psychisch gut durchhalten können, wenn man etwas gegen sie oder ihre Absichten sagen will. Man ist dann der Querulant und auch die anderen Mitglieder leiden dann immer stark unter der miesen Stimmung und ihrer unmöglichen Art. Sie hat sich leider gar nicht im Griff und versucht, die Mitglieder psychisch unter Druck zu setzen wenn etwas nicht so läuft, wie sie es will. Auch ist es so, dass sie eben schon seit 25 Jahren BRV in unserem Unternehmen ist und eigentlich auch SIE der BR ist! Die anderen Mitglieder sollen eh nur Staffage sein, die immer mal wieder ausgetauscht wird. Gemacht werden soll unter dem Strich immer nur das, was SIE will und SIE mit der GF abmacht!


    Ich überlege nun, das Thema wieder aufzugreifen, aber bin mir natürlich bewusst darüber, dass es dann richtig Ärger geben wird! Leider gibt es mittlerweile auch kein anderes Mitglied mehr, das in den Sitzungen hinter mir steht. Gestern habe ich wieder in einem anderen Thema allein gegengehalten, wohlwissend, dass die meisten anderen Mitglieder auch meiner Meinung sind, hinterher heißt es dann "gut gemacht", aber währenddessen ist Schweigen. Ist sowieso kein Dauerzustand für mich, da ich schon der Meinung bin, dass man "etwas Arsch in der Hose" haben sollte, wenn man sich für so ein Amt aufstellen lässt, aber das ist ein anderes Thema.

    Lange Rede, kurzer Sinn. Vielen Dank auch für die Aufklärung mit der Nichtigkeit. Ich hatte es nämlich auch anderweitig gehört, dass Beschlüsse in dieser Zeit anfechtbar sind und eigentlich auch gar nicht wirksam sind (oder fällt das dann unter: wo kein Kläger ist...). Kannst Du mir sagen, worauf ich mich da beziehen kann, also wo das steht?

    Und danke, dass Ihr bestätigt habt, dass das mit den 2 Jahren Blödsinn ist. Ich hatte dazu nämlich auch nichts gefunden! Ich werde sie darauf in der nächsten Sitzung mal ansprechen.

  • Hallo,

    das hier

    Zitat von Kaktus7

    Moritz Du findest es ok, dass so verfahren wird, solange keiner aus dem Gremium Einwände hat? Oder habe ich das falsch verstanden?

    hast Du in der Tat falsch verstanden. Moritz geht es nicht darum, den rechtswidrigen Zustand zu dulden, sondern darum, daß Du in der Pflicht stehst, die Kollegen über das rechtswidrige Handeln des BR aufzuklären und Neuwahlen in Gang zu setzen.

    Auch für diesen Fall (Nichtbestellung des WV) ist § 16 Abs. 2 BetrVG anwendbar. Leitet der Rest-BR jetzt nicht umgehend Neuwahlen ein, hört er rechtlich auf, zu existieren.

    Auch das Übergangsmandat des § 21 Satz 5 setzt zwingend voraus, daß der WV überhaupt bestellt wurde

    Die Nichtbestellung des WV bei Absinken der Zahl der BRM unter die Sollgröße ist auch ein schwerer Amtspflichtverstoß im Sinne des § 23 Abs. 1 BetrVG.

    Wenn das Verhältnis im BR tatsächlich so schlecht ist, wie Du sagst, muß eben versucht werden, evtl. über eine eigene Liste die BRV in ihrer Machtfülle zu begrenzen.

  • Wolfgang, danke für Deine schnell Rückmeldung.

    Und danke auch für die §§! Gibt es auch einen § in dem was über die Nichtigkeit bei diesem speziellen Fall steht? Allgemein habe ich gefunden, dass Beschlüsse nichtig sind, wenn man gegen das Gesetz verstößt.

    Was ist, wenn die anderen Mitglieder der Meinung sind, dass es ok ist, wie wir verfahren, da es ja auch mit der GF so bereits besprochen und abgesegnet worden ist? Also wenn ich unterm Strich die Einzige bin, die Neuwahlen einleiten möchte?

  • Zitat von Kaktus7:

    Moritz Du findest es ok, dass so verfahren wird, solange keiner aus dem Gremium Einwände hat? Oder habe ich das falsch verstanden?

    Das hast du in der Tat völlig falsch verstanden.

    Die rechtliche Lage ist hier derart klar, dass jegliche Veröffentlichung der (absolut und völlig berechtigten) Selbstzweifel, dazu führt aus versehentlichem, weil unwissendem, Handeln, Vorsatz zu machen.

    Macht der BR etwas versehentlich falsch ließe sich das immer noch mit Unerfahrenheit rechtfertigen. Seit heute Morgen ist euer Handeln vorsätzlich und damit grob pflichtwidrig, einfach weil ihr jetzt um die Rechtslage wisst.

    Insofern war meine Antwort (bewusst) doppeldeutig gemeint. Wenn man so einen Blödsinn veranstaltet (es mag da ja vielleicht gute Gründe für geben), dann macht man das still und heimlich. Wenn man es aber schon (öffentlich) thematisiert, dann kann es nur noch eine Richtung geben...

    Zitat von Kaktus7:

    Was ist, wenn die anderen Mitglieder der Meinung sind, dass es ok ist, wie wir verfahren, da es ja auch mit der GF so bereits besprochen und abgesegnet worden ist? Also wenn ich unterm Strich die Einzige bin, die Neuwahlen einleiten möchte?

    Schon mal einen Blick in den § 23 (1) BetrVG geworfen? Und ihr handelt gerade grob pflichtwidrig, weil vorsätzlich. Noch Fragen?

    Und dass die GF da mitspielt wundert mich nicht. Sicher, dass sie auch noch mitspielt, wenn der BR eine Entscheidung fällt, die ihr nicht passt? Sicher, dass ihr dann nicht einfällt: eigentlich ist das ja nur eine Meinung von so 'nem Kaffeekränzchen, ein legaler BR ist das ja nicht...

    Und wenn ihr hier schon anfangt euch die Gesetze so hinzubiegen, wie es euch (und der GF) gerade passt: Wo fangt ihr an? Wo hört ihr auf? Mir wäre das Eis eindeutig zu dünn!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    ok, jetzt habe ich Deine Antwort erst richtig verstanden, der Groschen ist gefallen. Naja, ich habe halt deshalb gefragt, weil ich hinter dieser Entscheidung nicht stehe, da ich aber recht neu in diesem Amt bin und mir die jahrelange Erfahrung der BRV fehlt, wollte ich mich mit meinen Befürchtungen und meiner Meinung dazu quasi nochmal "absichern". Sie wird durchdrehen wenn ich sage, dass ich da nicht mitmache! Daher will ich vorher zu 110 % sicher sein, dass ich im Recht bin...

    Genau, das habe ich nun auch gedacht, wenn das, was wir abschließen, nicht mehr legal ist, hat die GF ja einen Vorteil...

    Nun habe ich gesehen, dass es einen Aushang geben wird (an den anderen Mitgliedern vorbei wurde das von der BRV mit der GF beschlossen, so läuft das leider öfter bei uns), in dem steht, dass Anfang 2016 aufgrund der Amtsniederlage eines BR-Mitglieds Neuwahlen stattfinden werden und wir uns aufgrund der wichtigen bestehenden Aufgaben mit der GF darauf geeinigt haben, die Wahl bis dahin aufzuschieben. Es gibt nun also eine Ankündigung... Nochmals blöd nachgefragt: auch das hilft im Fall der Fälle nicht weiter?

    LG

  • Zitat von Kaktus7:

    Nochmals blöd nachgefragt: auch das hilft im Fall der Fälle nicht weiter?

    Wobei soll es weiterhelfen? Du meinst ein Aushang ändert die Gesetze? Oder verhindert ihre Wirkung?

    Ein Aushang dokumentiert in meinen Augen nur den vorsätzlichen Verstoß. Nicht mehr und nicht weniger.

    Aber letztlich gilt auch hier: wo kein Kläger... ich drücke euch nur die Daumen, dass keine der antragsberechtigten Parteien (s. § 23 (1) BetrVG) auf dumme Gedanken kommt...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hm... Ich denke, ich werde morgen mal sagen, dass wir das nochmal überdenken solten. Ich war ja davon ausgegangen, dass alles rechtmässig ablaufen wird, wo unsere BRV doch sonst immer so auf die Gesetze verweist. In diesem Fall ist sie - warum auch immer - ja sehr entspannt, da eine Ausnahme zu machen... Mir ist auf jeden Fall nicht wohl dabei!

    Danke auf jeden Fall für Eure tolle Unterstützung und ausführliche Aufklärung!!!

  • Hallo,

    ich habe die gesamten Kommentare nicht alle gelesen.Aber wie wärs denn hiermit?

    Ihr bestellt in der nächsten Sitzung den Wahlvorstand. Dieser hat nach dem Gesetz

    die Wahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen.Aber was heißt das schon.(?)

    Der Wahlvorstand braucht Zeit. Viel Zeit, denn er muß sich ja schließlich sachkun-

    dig machen.

    Ab Bestellung des WV seid ihr jedenfalls auf der sicheren Seite,denn Ihr habt auf

    jeden Fall ein RESTMANDAT, welches erst endet, bis der neue BR gewählt wird.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.