Hallo Ihr Lieben,
vielleicht könnt Ihr mir helfen. Folgender Fall: Ein BR-Mitglied hat sein Amt niedergelegt. Wir haben keine Ersatzmitglieder. In diesem Fall muss eine Neuwahl stattfinden. Unsere BRV meinte, nach 2 Jahren hätte der alte BR bis zum Ende der Amtszeit auch so bestehen bleiben können, aber da wir unter 2 Jahren sind, geht das nicht (wäre das denn tatsächlich so gewesen?). Nun haben wir einige Themen auf der Agenda, u. a. eine langwierige Betriebsvereinbarung zu erstellen, da würde eine Neuwahl nicht reinpassen. Wir haben uns mit der Geschäftsleitung geeinigt, dass zeitnah ja relativ ist - somit soll die Bekanntgabe der Neuwahl Mitte Januar 2016 stattfinden. Das BR-Mitglied hat sein Amt zum 31.07.2015 niedergelegt! Ist dies so unter Absprache erlaubt, oder macht man sich damit sogar strafbar? Ich persönlich finde es schonmal nicht gut, die KollegInnen nicht darüber zu informieren - sie haben sich ja schließlich irgendwann mal für dieses Mitglied entschieden und gewählt - aus meiner Sicht haben sie dann auch das Recht zu erfahren, dass es kein Mitglied im jetzigen BR mehr ist. Argument dagegen, es jetzt schon der Belegschaft mitzuteilen war, dass man damit verhindert, dass womöglich von der Belegschaft eine Neuwahl eingefordert wird. Von daher ist ja schonmal irgendwie "klar", dass es so nicht ganz richtig ist. Dennoch die Frage, kann zeitnah im Fall der Fälle auch als 5,5 Monate definiert werden?