JAV am Ende der Ausbildung , bist Antritt des Studiums Aushilfsvertrag : MANDAT WEG ?

  • Hallo, unsere JAV löst sich auf ... darf ein Mitglied nach Beendigung der Ausbildung, mit Aushilfsvertrag bis zum Studiumsantritt, in der JAV verbleiben? Oder ist er automatisch wegen Beschäftigungsende raus ? Wo ist das geregelt ? Finde nichts Gruß abloxx

  • Auf die Gefahr hin, mich in die Nesseln zu setzen (JAV ist nicht mein Spezialgebiet), denke ich, dass § 61 (2) BetrVG hier ausschlaggebend ist.

    Danach sind alle AN bis 25 wählbar. D.h. mit Ende der Ausbildung verliert der Kollege nicht die Wählbarkeit, solange er noch keine 25 ist.

    Von daher käme ich zu dem Ergebnis, dass er auch in der JAV bleiben kann.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo abloxx,

    weiter hilft allerdings der Blick in die §§ 64 und 65 BetrVG.

    § 65 verweist u.a. auf den § 24 BetrVG: Das JAV Mitglied scheidet also automatisch aus, wenn es den Status der Wählbarkeit verliert oder aus dem Betrieb ausscheidet. Ausnahme: § 64 Abs.3 BetrVG

    Der § 64 Abs.3 regelt: (3) Ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, das im Laufe der Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet, bleibt bis zum Ende der Amtszeit Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

    Ein JAV Mitglied, dass zum Zeitpunkt der Wahl das 25. Lebensjahr nicht vollendet hatte, bleibt unabhängig vom Status -Azubi oder AN- bis zum Ende der Amtszeit Mitglied der JAV. Wichtig ist nur, dass der Übergang Ausbildung und AN lückenlos war/ist.

    Aber warum löst sich Eure JAV auf??

    Gruß
    Kokomiko

  • Team-ifb

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