Hallo , ich brauche dringend eure Hilfe/Rat. In unserem Betrieb ist zur Zeit viel Unruhe, aus manchen Kreisen hört man von großen veränderungen, manche BR-Mitglieder wissen anscheinend wieteres geben aber diese Informationen in Gremium nicht Preis. BR kann daher nicht handeln, weil er ja nichts weiß! Wie sollen wir da vorgehen?
Geheimhaltungspflicht
- Aurora
- Geschlossen
- Erledigt
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Fordert den AG auf, zu Fragen wie: geplante Umstrukturierung oder geplante Restrukturierung Euch zu informieren.
Ihr könnt ja Themen dieser Gerüchte in die Anfrage integrieren.
Ggf. sollte der AG dazu auch in die nächste BR-Sitzung kommen (-> Einladung an den AG aussprechen).
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Danke, das ist ein guter Typ. werde ich auf jeden Fall versuchen.
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Obwohl ich befürchte, dass so ein Brief oder Einladung in unserem BR keinen Beschluss findet, weil gerade innerhalb BR eine Untergruppe gibt.
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Hallo,
ich hoffe ihr habt Monatsgespräche mit dem AG (siehe hier: https://www.betriebsrat.com/monatsgespraech)
Bei diesem Termin kann ja hoffendlich jeder BR Fragen an den AG richten.
Gruß
Hubertus
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Hallo Aurora,
die BRM dürfen innerhalb des Gremiums über solche Angelegenheiten reden! Steht ausdrücklich im Gesetz, § 79 BetrVG.
Weiterhin sind § 82 und 83 BetrVG dazu interessant. Denn hier findest Du die Regelungen, dass innerhalb des Gremiums nur Schweigepflicht besteht, sofern das BRM vom Arbeitnehmer zu seinen persönlichen Verhältnissen/ Geheimnissen, Verhandlungen mit dem AG oder Inhalt der Personalakte nicht davon entbunden wurde.
Auswirkungen unternehmerischer Planungen und Maßnahmen auf die betreuten Arbeitnehmer fallen nicht unter den Begriff "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse".
Eine Einschränkung gibt es jedoch! Sollten die betreffenden BRM auch Mitglieder des Aufsichtsrates sein und durch diese Funktion Kenntnisse über solche Maßnahmen erlangen, dürfen sie diese NICHT einem BRM oder dem Gremium mitteilen (§ 116, 93 AktG). Das ist sogar strafbar! Und es ist auch eine strafbare Handlung eines BRM, wenn er ein Mitglied des Aufsichtsrates dazu auffordert, ihm solche Informationen mitzuteilen.
Sollten die BRM also nicht im Aufsichtsrat sein, verstehe ich nicht, warum Sie diese Informationen nicht teilen. Persönliche Befindlichkeiten? Ego-Tour?
Das solltet Ihr klären.Und Euch vom AG offiziell unterrichten lassen (siehe Heeliums Antwort). Schließlich hat er Informationspflicht bzw. Ihr das Recht auf Information.
Falls Ihr dieses Problem öfter habt, kann ich Dir das Seminar "Geheimhaltung und Haftung des BR und Arbeitnehmerhaftung" vom ifb empfehlen. Da war ich nämlich gerade.
Viel Erfolg + viele GrüßeMP
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Vielen Dank.
Ja solche Probleme haben wir leider...
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Team-ifb
Hat das Thema geschlossen.