Hallo, liebe BRV Kollegen,
ich war schon immer der Meinung das interresante Neuigkeiten in den Schaukasten gehören.
Egal ob aus dem Newsletter oder der Zeitschrift vom ifb--igM--BGHW.
Ich geb mal einige Beispiele:
In der ewig gleichen Mail vom Chef ......muß der Urlaub bis zum 31.12. verbraucht sein sonst
verfällt er. ....
Hängt jetzt daneben ....Auf Grundlage einer EU Richtlinie ....BAG Urteil vom....ist der Arbeitgeber
angehalten seine Arbeiter aus Gesundheitgründen in den Urlaub zu schicken, ansonsten........
Oder
BAG Urteil zu: Umkleidezeit ist Arbeiszeit--- wenn der Arbgeb. vor Arbeitsbeginn verlangt
einen bestimmten Arbeitsanzug mit Firmen Farben und Logo zu tragen.
Jetzt,am Wochenanfang ich hatte gerade Sommerhitze--Tips für den Arbeitsplatz rausgehängt
kommt unser Standortleiter mit meinem Stellvert. und quatschen beide auf mich ein ...genug mit
meinen Eigenmächtigkeiten, und Aushänge nur in Absprache mit Ihm!!! (dem Vorges.)
Meine Infos sind immer nur ohne Kommentar wegen Aufhetzen und Unfrieden stiften.:idea:
Meine Frage: Was kann man Aushängen und was besser nicht?
Weil mein Vize in das selbe Horn bliss und stiess bin ich verunsichert.
Schon mal danke das einige sich bei dem Sommerwetter die Mühe machen (ich hoffe doch)
Liebe Grüße
Uwes
BRV