Aushänge (Infos für die Mitarbeiter)

  • Hallo, liebe BRV Kollegen,


    ich war schon immer der Meinung das interresante Neuigkeiten in den Schaukasten gehören.

    Egal ob aus dem Newsletter oder der Zeitschrift vom ifb--igM--BGHW.

    Ich geb mal einige Beispiele:

    In der ewig gleichen Mail vom Chef ......muß der Urlaub bis zum 31.12. verbraucht sein sonst

    verfällt er. ....

    Hängt jetzt daneben ....Auf Grundlage einer EU Richtlinie ....BAG Urteil vom....ist der Arbeitgeber

    angehalten seine Arbeiter aus Gesundheitgründen in den Urlaub zu schicken, ansonsten........

    Oder

    BAG Urteil zu: Umkleidezeit ist Arbeiszeit--- wenn der Arbgeb. vor Arbeitsbeginn verlangt

    einen bestimmten Arbeitsanzug mit Firmen Farben und Logo zu tragen.


    Jetzt,am Wochenanfang ich hatte gerade Sommerhitze--Tips für den Arbeitsplatz rausgehängt

    kommt unser Standortleiter mit meinem Stellvert. und quatschen beide auf mich ein ...genug mit

    meinen Eigenmächtigkeiten, und Aushänge nur in Absprache mit Ihm!!! (dem Vorges.)

    Meine Infos sind immer nur ohne Kommentar wegen Aufhetzen und Unfrieden stiften.:idea:

    Meine Frage: Was kann man Aushängen und was besser nicht?

    Weil mein Vize in das selbe Horn bliss und stiess bin ich verunsichert.


    Schon mal danke das einige sich bei dem Sommerwetter die Mühe machen (ich hoffe doch)

    Liebe Grüße

    Uwes

    BRV

  • hallo,

    auf den Schaukasten des BR hat der AG keinerlei Zugriff.

    Über die Aushänge hat allein der BR zu entscheiden - im Rahmen des presserechtlich Zulässigen. Lediglich Beleidigungen sowie vom AG (rechtlich zulässig) für vertraulich erklärte Informationen haben dort nichts zu suchen.

    Im Übrigen hat auch die zuständige Gewerkschaft einen Anspruch auf separate Aushangfläche, sofern sie im Betrieb vertreten ist.

    Kleinere Dinge wie zB Urteile auszuhängen gehört eigentlich auch zu den laufenden Geschäften und kann entsprechend vom BR bzw. BA delegiert werden.

    Das Ansinnen des "Standortleiters" ist absolut unzulässig und stellt grundsätzlich bereits eine strafbewehrte Behinderung der BR-Arbeit dar, denn Information der Belegschaft gehört zu den Kernaufgaben eines BR.

    Deinem Stellvertreter fehlt es offensichtlich an betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen, denen man mit entsprechender Schulung begegnen kann. Falls er nur ins AG-Horn bläst, weil er einfach nur ein Weichei ist. dann sollte er als stellv. BRV schnellstmöglichst abgewählt werden.

  • Zitat von whoepfner

    auf den Schaukasten des BR hat der AG keinerlei Zugriff.Über die Aushänge hat allein der BR zu entscheiden - im Rahmen des presserechtlich Zulässigen. Lediglich Beleidigungen sowie vom AG (rechtlich zulässig) für vertraulich erklärte Informationen haben dort nichts zu suchen.



    Hallo Uwes,

    Genau so ist es!
    Du kannst all das, was Du angeführt hast, auch in den Schaukasten hängen. Schließlich bist Du als BR gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, BV´s, etc. zu überwachen. Und das kannst Du nur, wenn Dir Kollegen eben auch sagen, dass irgendwas in Ihrer Abteilung nicht so gemacht wird. Doch woher sollen die Kollegen wissen, was Gesetz ist? Genau, wenn der BR darüber informiert. :D

    Wenn Dein Vorgesetzter jetzt kommt und das nicht will, kannst Du das erstmal als Erfolg buchen! Denn mit Deinen Informationen bewirkst Du genau das, was der Gesetzgeber will. Und der AG meistens nicht. :) Aufgeklärte, mündige Arbeitnehmer. Du machst also nur Deinen BR-Job.

    Mach also weiter so und lass Dich nicht verunsichern.

    Viele Grüße

    MP

  • Hallo,

    im Ergebnis schließe ich mich meinen Vorrednern an.

    Ich möchte jedoch auf die Formulierung von whoepfner verweisen:

    Zitat von whoepfner

    Über die Aushänge hat allein der BR zu entscheiden

    wobei die Betonung auf "BR" liegt.

    Alleingänge des BRV würde ich als sBRV auch nicht gut finden.

    Wenn Du Deine Aushänge mit dem Gremium abgestimmt hast, sollt alles okay sein.

    Wolle

  • Hallo Uwes,

    schließe mich den geäußerten Meinungen an.

    Ich würde allerdings auch mal ein Gespräch mit dem Stellvertreter führen, wie geschlossen sich ein BR dem Arbeitgeber gegenüber verhalten sollte. Ein Streitgepräch vor dessen Augen geht gar nicht. Wenn ein BRM mit der Arbeit des Vorsitzenden nicht einverstanden ist, dann sollte das unter vier Augen oder in der BR-Sitzung erörtert werden.

  • Zitat von uwes:

    Hängt jetzt daneben ....

    Vielleicht habt Ihr diese Formulierung überlesen? Vielleicht ändert sich die ganze Sichtweise, weil es nicht der Schaukasten des BR alleine ist?

    Könnte es sein, dass eben Informationen am Schaukasten des AG zu finden sind und dieser es aus diesem Grund nicht gut findet?

    Hat der BR vielleicht noch einen eigenen Schaukasten und ist deshalb der Unmut entstanden?

    Hier sollte Uwe noch ein paar aufklärende Takte dazu schreiben.

  • Vielen Dank an Euch,

    sicher habt Ihr Recht, das ich mich mit dem Gremium absprechen muß!

    Allerdings haben wir unsere BR Sitzung im 14 Tage Rhythmus und Geduld ist nicht meine Stärke.

    Aber ich arbeite daran!

    Nochmals Danke für Eure Antworten

    Besonders " MP `s" Antwort spricht mich an.

    Liebe Grüße Uwes

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.