Klarer Verstoß gegen das AGG ?

  • Hallo zusammen,

    könnt/können Sie meine Ansicht bestätigen, dass u.a. Aussage zin klarer Verstoß gegen das AGG ist ? Ich möchte meine Einwände gegen eine Versetzung in das 3. OG gern fest untermauern und nicht nur das SGB IX als Grundlage dazu verwenden.

    Eine Mitarbeiterin ist seit mehr als 10 Jahren an MS erkrankt und hatte 2007 eine sehr schweren Schub, von dem sie sich leider nur langsam erholte und seitdem gehbehindert ist. Vor allem das Treppensteigen verlangt ihr noch viel Mühen ab. Daher bekam sie auch von ihrem behandelnden Neurologen ein Attest dass ihr ein Arbeitsplatz im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt werden muss. Die wurde sowohl von ihrer Abteilungsleitung als auch vom Personalchef mit der Aussage "Sie müssen ja nur 1mal am Tag in das 2. OG" abgetan. Ist diese Aussage ein klarer Verstoß gegen das AGG? Ich meine ja. Hätte es aber gern noch von anderer Seite bestätigt. Im Sinne des SGB IX ist diese Aussage auf jeden Fall ein eindeutiger Verstoß.

    Noch ergänzend möchte ich hinzufügen, dass die Kollegin weiterhin im 2. OG ihrer Arbeit nachkommt, auch wenn sie sich jeden Tag mehr oder weniger (tagesformabhängig) hinauf quält. Sie lehnt aber jegliche weiteren Arbeiten, bei denen Sie die mehrmals täglich Treppe benutzen muss, ab. Dem kommt man auch nach, wenn auch nicht ungern.

    Sonnig heiße Grüße und vielen Dank für Eure/Ihre Rückmeldungen.

    Cheetah

  • Hallo Cheetah,

    ich gehe mal davon aus, dass Deine Kollegin sowieso als schwerbehindert eingestuft ist. Deshalb reicht ja SGB IX schon vollkommen aus.
    Habe allerdings nochmal im AGG nachgelesen. Aus meiner Sicht könntest Du es unterstützend durchaus mit anführen. Zumindest in § 1 steht ja, dass aufgrund einer Behinderung nicht benachteiligt werden darf. Und § 3, Abs. 5, Nr. 1 bekräftigt das ja auch noch.

    Ich würde auch noch das Integrationsamt hinzuziehen, um ein im Zweifel mehr Druck zu machen.

    Viele Grüße
    MP

  • Hallo,

    wie so oft, hat auch in diesem Fall der inflationäre Ruf nach AGG keinerlei Wirkung. Das AGG bietet keinerlei direkte Handlungsgrundlage für die Tätigkeit der SBV.

    Als spezialgesetzliche Grundlage hätte die SBV schon längst - nämlich seit 2007 - im Rahmen des § 81 Abs. 4 SGB IX

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

    tätig werden und entsprechende Maßnahmen planen und beim AG beantragen können.

    Auch die Hinzuziehung des Integrationsamtes auf Grundlage des § 84 Abs. 1 SGB IX

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

    hätte schon längst erfolgen müssen.

    Das reicht als gesetzliche Grundlage völlig aus und ist auch wesentlich zielführender.

  • Zitat von whoepfner

    wie so oft, hat auch in diesem Fall der inflationäre Ruf nach AGG keinerlei Wirkung.

    Das sehe ich genau so!

    Zitat von cheetah

    Noch ergänzend möchte ich hinzufügen, dass die Kollegin weiterhin im 2. OG ihrer Arbeit nachkommt, auch wenn sie sich jeden Tag mehr oder weniger (tagesformabhängig) hinauf quält. Sie lehnt aber jegliche weiteren Arbeiten, bei denen Sie die mehrmals täglich Treppe benutzen muss, ab. Dem kommt man auch nach, wenn auch nicht ungern.

    Ich vermute mal, dass der letzte Satz eher so lauten sollte: "Dem kommt man auch nach, wenn auch ungern."
    Ansonsten wäre es nicht ganz nachvollziehbar, dass man der Kollegin keinen leidensgerechten Arbeitsplatz bietet.

    Darüber hinaus stellen sich mir weitere Fragen. Kann im Erdgeschoss überhaupt ein Arbeitsplatz für die Kollegin eingerichtet werden? Kann das 2. / 3. OG tatsächlich nur über eine Treppe erreicht werden? Falls ja, warum wurde bislang z.B. kein Treppenlift eingebaut, um der Kollegin einen behindertengerechten Zugang zum Arbeitsplatz zu ermöglichen?

    Und da es auch einen Betriebsarzt geben muss, wäre auch dessen Empfehlung/Meinung von großem Interesse! Wurde der denn schon mal involviert?

    Unabhängig davon erwarte ich von einer SBV (so es eine gibt), alternativ von einem BR, dass man sich der gesetzlichen Vorschriften bedient, die von whoepfner aufgeführt worden sind.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    als 1. einmal vielen Dank für Eure/Ihre Rückmeldungen, die mir bei meiner Arbeit sehr hilfreich sein werden. Also nochmals vielen Dank. Ich hoffe, dass meine Kollegin nun am Ball bleibt und mir das Mandat nicht entzieht. Sie hat leider vor Jahren aus Angst vor zu erwartenden Repressalien/Mobbing klein beigegeben. Auf Grund ihres Attestes war sie vor Jahren einmal zu einem Probearbeiten im hauseigenen Callcenter (in diesem Gebäude gibt einen Lift). Aber sie als auch die dortigen Kolleginnen plus Chefin mussten feststellen, dass sie, aufgrund des Zeitdrucks und Stresses, für ein Callcenter nicht geeignet ist.

    Es gibt in diesem Gebäude, in den sie arbeitet, leider keinen Aufzug. Ein Arbeitsplatz im EG ist machbar, da die von ihr zu erledigenden Tätigkeitenan an jedem PC zu erledigen sind.

    PS:

    - Danke auch für den Hinweis mit "nicht ungern". So wollte ich es nicht schreiben, aber da hat wohl der Fehlerteufel der Hitze nachgegeben.

    - Sie ist schwerbehindert,GDB 70 mit Kennzeichen G.

    Tschüß, danke und liebe Grüße

    cheetah

  • Hallo cheetah,

    Deine Kollegin kann dir gar nicht "das Mandat entziehen".

    Deine Rechte aus § 95 SGB IX kannst Du auch gegen den erklärten Willen des betroffenen AN geltend machen. Dies hat der Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt, um dem AG die Möglichkeit zu nehmen, die SBV durch Druck auf die betroffenen AN quasi "aus dem Spiel" zu nehmen.

    Also geb Gas, in Deinem geschilderten Fall ist schon viel zu lange nichts passiert. Entweder setzt der AG die betroffene ANin um oder er installiert einen Aufzug - ggfs. mit Zuschuß des Integrationsamtes. Und vergesse auch nicht, daß die Kollegin evtl. auch eine besondere WC-Ausstattung benötigt.

    Aus der Nummer kommt dein AG auch dann nicht `raus, wenn er nur Mieter in dem Gebäude ist. Behindertengerechte Umbauten muß ggfs. der Vermieter dulden.

  • :D Hallo liebe SBVler/innen,

    ich wollte Euch/Sie nur kurz darüber informieren, dass meine Kollegin morgen in das EG umziehen wird.

    Habe in dieser Angelegenheit wieder viel gelern und Erfahrungen sammeln können. Mein Fazit: man muss den verantwortlichen Personen nur lange genug "schmerzhaft auf den Füßen" stehen und an die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erinnern.

    Liebe Grüße

    Cheetah

  • Zitat von cheetah:

    ich wollte Euch/Sie nur kurz darüber informieren, ...

    Wir pflegen hier (wie eigentlich überall im Internet) das kollegiale Du.

    Ich danke dir für das Update. Schön auch mal das Ende der Story zu erfahren!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • hallo,

    auch von mir Danke für die Rückmeldung.

    Zitat von cheetah

    Mein Fazit: man muss den verantwortlichen Personen nur lange genug "schmerzhaft auf den Füßen" stehen und an die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erinnern.

    Penetranz und Konsequenz ist nun mal eine der wichtigsten "Arbeitsmittel" der SBV.

  • Hallo,

    ich stelle immer mehr fest das es gerade soche Ausagen sind, es muss doch nur

    einmal oder so oft ist doch nicht usw, die die Arbeit für die SBV so schwer macht.

    Die soll sich nicht so anstellen, da könnt ich laufent kotzen.

    Es muss Gelebt werden, man muss es zeigen.

    Der BR macht es sich einfach, wir müßen auf alle schauen nicht auf den einzigen.

    Ich sage dann zum BR geht es den einen gut, geht es den anderen besser!

    Ergo

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.