Hallo zusammen,
könnt/können Sie meine Ansicht bestätigen, dass u.a. Aussage zin klarer Verstoß gegen das AGG ist ? Ich möchte meine Einwände gegen eine Versetzung in das 3. OG gern fest untermauern und nicht nur das SGB IX als Grundlage dazu verwenden.
Eine Mitarbeiterin ist seit mehr als 10 Jahren an MS erkrankt und hatte 2007 eine sehr schweren Schub, von dem sie sich leider nur langsam erholte und seitdem gehbehindert ist. Vor allem das Treppensteigen verlangt ihr noch viel Mühen ab. Daher bekam sie auch von ihrem behandelnden Neurologen ein Attest dass ihr ein Arbeitsplatz im Erdgeschoss zur Verfügung gestellt werden muss. Die wurde sowohl von ihrer Abteilungsleitung als auch vom Personalchef mit der Aussage "Sie müssen ja nur 1mal am Tag in das 2. OG" abgetan. Ist diese Aussage ein klarer Verstoß gegen das AGG? Ich meine ja. Hätte es aber gern noch von anderer Seite bestätigt. Im Sinne des SGB IX ist diese Aussage auf jeden Fall ein eindeutiger Verstoß.
Noch ergänzend möchte ich hinzufügen, dass die Kollegin weiterhin im 2. OG ihrer Arbeit nachkommt, auch wenn sie sich jeden Tag mehr oder weniger (tagesformabhängig) hinauf quält. Sie lehnt aber jegliche weiteren Arbeiten, bei denen Sie die mehrmals täglich Treppe benutzen muss, ab. Dem kommt man auch nach, wenn auch nicht ungern.
Sonnig heiße Grüße und vielen Dank für Eure/Ihre Rückmeldungen.
Cheetah