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Nur weil keine Rechte für den Verteiler mehr da sind, könntet ihr ja THEORETISCH immer noch alle anschreiben.
Vielleicht weiß aber der AG das in dem Verteiler z.B. Leitende Angestellte oder Kunden oder externe sind und diese sollen den Newsletter nicht erhalten?
Man könnte auch beim Admin nachfragen, ob er eine Email-Adressenliste aller Beschäftigten zur Verfügung stellen könnte. Diese sollte man dann tunlichst um die LAs bereinigen.
eine Meinungsumfrage darfst du grundsätzlich machen, soweit sie nicht betriebliche Abläufe oder den Betriebsfrieden stören. Mit welcher Begründung hat der AG denn die Erlaubnis entzogen?
Ich schreibe regelmäßig einen Newsletter und habe auch ein BR-Magazin. Das verteile ich alles per e-Mail. Dazu habe ich einen eigenen Verteiler erstellt. Ja, von Hand. Hat aber den Vorteil, das ich genau weiß, wer drin steht. Ja, er muss gepflegt werden. Allerdings mache ich das immer zeitglich, wenn Kollegen und verlassen oder dazu kommen. Ist nur eine Frage der Übung, dass man dran denkt.
Bei über 800 Mitarbeitern ist das zwar richtig Arbeit, aber warum vom AG abhängig machen?
Dies würde ich dem AG versuchen klarzumachen, und zwar mit dem Hinweis auf das genannt BAG-Urteil.
Dann würde ich versuchen einen Kompromiss mit dem AG zu finden, denn der ist es schließlich, der die AZ der Kollegen bezahlt, währen der diese an Eurer Befragung teilnehmen.
wir haben eine Meinungsanfrage über unseren Betriebsrataccount an unseren E-Mail Verteiler (beeinhaltet ca. 860 Mitarbeiter) gesendet.
Unser AG uns hat darauf die Berechtigung entzogen an diesen Verteiler zu schreiben.
Darf er das so einfach?
Hallo Wolle07,
es könnte sein, dass ein Arbeitsgericht urteilen würde, dass Eurem BR der Zugriff auf den Email Verteiler "An Alle" nicht versagt werden darf. Allerdings gibt es eine BAG Entscheidung aus 1993, die das Ganze etwas differenzierter sieht. Für den Personalrat wurde ein solcher Zugriff in 2008 positiv beschieden und diese Entscheidung könnte man durchaus auch auf den BR übertragen.
Die Aktion Eures AG sehe ich im konkreten Fall als ggf. unzulässige Zensur und als Behinderung der BR-Arbeit. Das würde ich dem AG mitteilen und die Einleitung rechtlicher Schritte in Aussicht stellen! Vorher würde ich mich allerdings mit einen RA beraten.
Die Aktion Eures AG sehe ich im konkreten Fall als ggf. unzulässige Zensur und als Behinderung der BR-Arbeit. Das würde ich dem AG mitteilen und die Einleitung rechtlicher Schritte in Aussicht stellen! Vorher würde ich mich allerdings mit einen RA beraten.
Ich möchte mich dieser Meinung vollumfänglich anschließen.