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Moin Moin, ich hätte da mal eine Frage ! Bei uns in der Firma fangen wir die Nachtschicht schon Sonntag auf Montag 0.00 Uhr an. Diese Regelung wurde auf Wunsch der Belegschaft durch eine Betriesvereinbarung umgesetzt. Nun gibt es in der Karfreitagswoche das Problem, das unser Arbeitgeber der Meinung ist, das der Feiertag arbeitsrechtlich erst Karfreitag um 6.00 Uhr beginnt, und besteht darauf, das die Nachtschicht bis dahin auch zu laufen hat. Feiertagszuschläge o.ä. gibt es natürlich auch nicht ! Die Kollegen fühlen sich natürlich um den Feiertag betrogen, und wollen wissen ob das Rechtens ist ?!
hier müsste Ihr mal in den TV schauen. Wir haben einen, in dem geregelt ist, dass der Tag um bis zu 6 Std vorher oder später beginnen kann (-> durch BV zu regeln). Gibt es so etwas nicht (also TV und/oder BV), dann hat der AG schlechte Karten. So wie ich Dich verstanden habe, habt Ihr in der BV geregelt, dass der Tag um 0.00 Uhr beginnt. Dann kann der AG davon nicht abweichen, nur weil es ihm so gefällt.
Die Nachtschicht beginnt immer um 22 Uhr, ausser Sonntag auf Montag ! Da fangen wir erst um 0.00 Uhr an !Es geht darum, das die Kollegen am Donnerstag abend ja schon die 5. Schicht in der Woche fahren und alle anderen, durch den Feiertag nur 4 Tage arbeiten müssen ! Mit den ganzen TV kenn ich mich noch nicht so aus, weil ich erst seit 2 Wochen im BR bin ! Wir werden uns aber noch mit der IGM beraten, wie wir da verfahren werden ! Trotzdem schon mal Danke für die Hilfe !
Hallo Superburschi, im TV der Metall u. Elektroindustrie geht der Feiertag von 06:00-06:00 Uhr des darauf folgenden Werktages. Aber wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dann muß er auch die 100% Feiertagszuschläge des TV an Euch weitergeben.