Moin Moin,
ich hätte da mal eine Frage ! Bei uns in der Firma fangen wir die Nachtschicht schon Sonntag auf Montag 0.00 Uhr an. Diese Regelung wurde auf Wunsch der Belegschaft durch eine Betriesvereinbarung umgesetzt. Nun gibt es in der Karfreitagswoche das Problem, das unser Arbeitgeber der Meinung ist, das der Feiertag arbeitsrechtlich erst Karfreitag um 6.00 Uhr beginnt, und besteht darauf, das die Nachtschicht bis dahin auch zu laufen hat. Feiertagszuschläge o.ä. gibt es natürlich auch nicht ! Die Kollegen fühlen sich natürlich um den Feiertag betrogen, und wollen wissen ob das Rechtens ist ?!
Gruss Superburschi
THX