Permanente Überschreitung der maximalen Arbeitszeit

  • Hallo,

    bei uns wird immer wieder die maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden überschritten. Wir mahnen das auch immer wieder bei der Betriebsleitung an. Diese spricht auch die betroffenen AN darauf an und fordert sie auf, es zu unterlassen. Auch haben wir das Thema schon auf einer Betriebsversammlung erörtert. Wir sprechen die Mitarbeiter auch persönlich an, aber es ändert sich nichts. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir hier als Betriebsrat? Danke für eure Hilfe! :)

  • Der AG ist für die Einhaltung der 10h grenze verantwortlich. Wenn der AG seinen Willen für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen, darin deutlich macht, dass er die Zeiten über der 10h Grenze nicht mehr gutschreibt/bezahlt wirkt dies meist schon Wunder.

    Bei uns zumindest hat das wirklich gut geholfen die Einsicht der Mitarbeiter herbei zu führen.

  • Euch ist dann aber klar,dass ihr dann eventuell der Buhmann für die Belegschaft seid? Euer AG könnte es so hinstellen, wenn ihr die Idee liefert.

    Ich würde im Monatsgespräch einfach auf Verpflichtung des AG hinweisen und mal einen dezenten Hinweis darauf geben, dass man natürlich auch die Aufsichtsbehörde informieren kann,wenn da nichts passiert.

    Der AG könnte z.B ja auch Mitarbeiter einstellen,um die Arbeitslast zu verteilen, damit diese Überstunden gar nicht erst nötig werden.

    Viele Grüße

    Reddel

  • Ihr solltet noch mehr ansprechen: Die maximale Arbeistzeitausdehnung auf 10 Stunden ist kein Dauerzustand, sondern gesetzlich gilt die Grenze von 8 Stunden. Nur zeitweise ist eine Ausdehnung auf 10 Stunden möglich, aber innerhalb von 6 Monaten muss die durchschnittliche Arbeitszeit auf 8 Stunden runtergefahren werden.

    Ein MA, der diese Bestimmungen zum Schutz seiner eigenen Gesundheit nicht einhält, begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit und verstösst gegen die Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag!

    Der AG ist hier gefordert, ganz klare Grenzen zu setzen und Arbeitszeiten über 10 Stunden nicht anzunehmen und sogar wegen Verstosses gegen arbeitszeitliche Verpflichtungen mit einer Abmahnung zu ahnden.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Zitat von Reddel:

    Euch ist dann aber klar,dass ihr dann eventuell der Buhmann für die Belegschaft seid? Euer AG könnte es so hinstellen, wenn ihr die Idee liefert.

    Als Buhmann hingestellt zu werden, weil ich meinem gesetzlichen Auftrag (s. § 80 (1) Ziffer 1 BetrVG) nachkomme? Da kann ich mit leben. Locker!

    Letztlich lief es auch bei uns so. Wir haben über die permanenten Überschreitungen gemosert und der AG hat sich hingestellt und gesagt "ja was soll ich denn machen, die bleiben einfach so lange".

    Also haben wir dem AG die Aufsichtsbehörde (Amt für Arbeitsschutz) auf den Hals gejagt. Der hat dem AG vorgerechnet, was ihn das zukünftig alles kosten würde.

    Und siehe da, auf einmal gings (extrem verkürzt dargestell!).

    Zeiten über 10 Stunden werden in der Zeiterfassung zwar ausgewiesen (Kontrollzweck) aber dem Stundenkonto nicht gutgeschrieben (Ablehnund die Arbeitszeiten anzunehmen). Gleichzeitig erhalten der AN, seine Führungskraft, HR und der BR eine Mail in der dem AN sogar eine Abmahnung angedroht wird.

    Gelegentlich haben wir immer noch Überschreitungen, aber die hängen im Normalfall dann mit irgendwelchen Störfällen in der IT zusammen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Der Buhmann zu sein ist in dem Fall für uns auch kein Problem, da es sich um ein Gesetz handelt, gegen das verstoßen wird!!!

    Euch allen vielen Dank für die interessanten und hilfreichen Antworten!

  • Zitat von Moritz:

    Als Buhmann hingestellt zu werden, weil ich meinem gesetzlichen Auftrag (s. § 80 (1) Ziffer 1 BetrVG) nachkomme? Da kann ich mit leben. Locker!

    Ich auch, nicht falsch verstehen. Aber man muss ja dem AG nicht die konkrete Idee liefern ;) Dann kann der AG ja schön kommunizieren, der BR uns aufgetragen,diese Überstunden nicht zu bezahlen. Kommt natürlich auf den AG an. Aber eigentlich wollte der BR ja nur den AG auffordern, seine gesetzliche Verpflichtungen nachzukommen und irgendwelche Massnahmen durchzuführen. Er kann ja auch z.B die Arbeit anders verteilen oder sogar neue MA einstellen.

    Bei uns hat der AG das sehr sauber formuliert. Er hat sich nur auf die Gesetze bezogen und den BR gar nicht erwähnt.

    Aber dennoch habe ich von einigen Kollegen Beschwerden bekommen. (" ich habe ein Anrecht auf Überstunden, Ihr seid schuld,dass ich weniger verdiene,......).;

    Es war mühsam,die Kollegen davon zu überzeugen,dass diese Gesetze Arbeitsschutzgesetze und eigentlich in ihrem Interesse sind. Ob sie es am Ende auch wirklich eingesehen habe, kann ich auch nicht sagen.

    Viele Grüße

    Reddel

  • Ich verstehe worauf du hinauswillst. Und ja, diese Diskussionen kenne ich.

    Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie sich ein Kollege auf der Betriebsversammlung hingestellt hat und uns vor versammelter Mannschaft erklärt hat, er fühle sich durch uns nicht gut vertreten, denn die Arbeit sei ja nun einmal da und es müsse doch bessere Möglichkeiten geben als einfach nur auf das Gesetz zu pochen.

    Keine zwei Jahre später sind dem Kollegen 4 Stents gesetzt worden und er ist der erste der laut schreit, dass er keine Überstunden mehr machen wird. Eigentlich traurig, dass es manche so lernen (müssen).

    Aber wie sagt der Volksmund: Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen hinterher.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich sehe, wir verstehen uns ;)

    Die Gefahr ist natürlich auch noch,dass diese wenigen Kollegen auch noch andere mitziehen und Stimmung gegen den BR machen. Das spielt letztendlich nur dem AG in die Karten und das kann man ja geschickt vermeiden. Schuld hat ja nicht der BR, sondern der AG,der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Und den Schuh muss ich mir als BR nun wirklich nicht anziehen.

    Das Pippi-Langstrumpf-Prinzipn( ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.....) wenden leider nicht nur AG an.

    Tschöööö

    Reddel

  • fragt den Ag doch auch mal nach den Aufzeichnungen

    nach § 16 (2) ArbZG - 2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

    und damit sind Alle Tage gemeint an denen der AN mehr wie 8 Std gearbeitet hat.

    Die Behörden (Gewerbeaufsicht) und auch die BG (gerne nach Unfällen, schaut sich sowas gerne an.

  • Hallo zusammen,

    die Aufsichtsbehörde hatte gerade das Vergnügen bei uns eine Überprüfung zu machen. Wir hatten unseren AG mehrmals auf Missstände hingewiesen, aber er hat nicht reagiert.

    Als BR hatten wir dann auch keine Lust mehr auf das Theater und haben kurzerhand BG und Aufsichtsbehörden informiert. Man traut sich garnicht zu sagen wie viele Verstöße festgestellt wurden, aber unser AG sieht sich noch immer im Recht und will wettert schön gegen den BR.

    Ich finde es erschreckend, das AG so offensichtlich immer wieder gegen Arbeitsschutz (da gehört Arbeitszeit hin) verstoßen und immer so tun als wäre das nichts.

    Verstöße egal ob gegen ArbZG oder ArbSchG sind in sozialer, humaner, volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht nicht hinnehmbar.


    Grüße aus Hessen

  • Zitat von Ohadle:

    nach § 16 (2) ArbZG - 2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

    und damit sind Alle Tage gemeint an denen der AN mehr wie 8 Std gearbeitet hat.

    wie sieht es hier mit Teilzeitkräften aus? Muß der AG aufzeichnen, wenn die Teilzeitkraft über ihrer vertraglichen Arbeitszeit gearbeitet hat, oder erst ab 8 Stunden?

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,

    Zitat von Der Mann mit der Ledertasche

    wie sieht es hier mit Teilzeitkräften aus? Muß der AG aufzeichnen, wenn die Teilzeitkraft über ihrer vertraglichen Arbeitszeit gearbeitet hat, oder erst ab 8 Stunden?

    Erst ab mehr als 8 Std/Täglich - ergibt sich aus dem Verweis in § 16 auf § 3 Satz 1.

  • Team-ifb

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