Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob das der richtige Thread ist. Vielleicht könnt ihr mir trotzdem helfen.
Ein MA hat letztes Jahr an einem Englischkurs teigenommen(18.02.-22.07.2014), den die Firma zu 100% bezahlt hat.
Erst nach Beginn des Kurses (18.03.2014) hat er eine Vereinbarung unterschrieben, die besagt, dass er die Gebühr für diesen Kurs komplett zurückzahlen muss, wenn er innerhalb von einem Jahr nach Abschluss der Prüfung das Unternehmen verlässt.
Dieser Fall ist nur eingetreten. Er hat zum 30.06.2015 gekündigt.
Nun meine Frage: Muss er die Gebühr zurück zahlen, auch wenn die Vereinbarung zum Zeitpunkt des Kursbeginns noch nicht bestanden hat?
Ich denke schon, aber ich möchte nichts Falsches sagen oder zumindest eine rechtliche Begründung haben.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.