Hallo zusammen,
Kurze Frage. Muss eine bald neu zu besetzende Betriebsarztstelle innerbetrieblich ausgeschrieben werden? Die mit dem Betriebsrat vereinbarte Ausschreibungspflicht ist gegeben.
Gruß
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Hallo zusammen,
Kurze Frage. Muss eine bald neu zu besetzende Betriebsarztstelle innerbetrieblich ausgeschrieben werden? Die mit dem Betriebsrat vereinbarte Ausschreibungspflicht ist gegeben.
Gruß
Gibt es denn potenzielle interne Bewerber auf eine Arztstelle?
Ist der Betriebsarzt denn bei Euch AN des Unternehmens? Dann ja. Andernfalls könnte man darauf verzichten.
Zitat von Moritz:Ist der Betriebsarzt denn bei Euch AN des Unternehmens? Dann ja. Andernfalls könnte man darauf verzichten.
Auch wenn es keinen potenziellen Bewerber gibt? Mehr als Sinnfrei, findest Du nicht?
Wenn jemand einen Dr. Titel hat, dürfte das wohl jeder wissen
Hallo,
es könnte aber einen MA geben, der einen Arzt kennt, der Interesse an der Stelle hat. Nicht alles, was in Zeitungen inseriert wird, erreciht auch den geeigneten Bewerber.
Gruß
Hubertus
Zitat von Gismo:Gibt es denn potenzielle interne Bewerber auf eine Arztstelle?
Ja es gibt Ärzte
Gruß
Okay, scheint so als wenn das bei euch anders läuft als bei uns.
Denn Intern ist Intern und nur beschäftige Mitarbeiter drüfen sich bewerben. Familienmitglieder oder Bekannte dürfen es nicht.
Edit: Hat den Hintergrund, damit niemand sagt dass ist der Bekannte von XY obwohl es der Liebling vom Chef ist.
Zitat von Bleistift:Kurze Frage. Muss eine bald neu zu besetzende Betriebsarztstelle innerbetrieblich ausgeschrieben werden? Die mit dem Betriebsrat vereinbarte Ausschreibungspflicht ist gegeben.
meines Erachtens nein. Die innerbetriebliche Ausschreibung soll einen innerbetrieblichen Arbeitsmarkt ermöglichen. Bei der Bestellung eines Betriebsarztes dürfte es sich vermutlich nicht um einen Arbeitsplatz in abhängiger Beschäftigung handeln sondern eher um einen Werkvertrag. Der § 93 BetrVG geht soweit nicht.
Zitat von Gismo:Auch wenn es keinen potenziellen Bewerber gibt? Mehr als Sinnfrei, findest Du nicht?
Wenn jemand einen Dr. Titel hat, dürfte das wohl jeder wissen
a) Seit wann hat jeder Arzt einen Doktortitel, bzw. ist jeder mit einem Doktortitel Arzt?
b) Interne Stellenausschreibungen haben auch Informationscharakter. Es mag ja sein, dass es keine geeigneten Bewerber gibt, das heißt noch lange nicht, dass deswegen die nach § 93 BetrVG geforderte Ausschreibung unterbleiben darf. (Ich lese jedenfalls keine Einschränkung im §, nach der der BR die Ausschreibung nur für solche Stellen fordern darf, für die vermutlich auch geeignete Bewerber im Unternehmen sind)
c) Es gibt genügend Mediziner die ihr Geld mit anderen Dingen verdienen. Woher also sicher sein, dass es keine qualifizierten Bewerber gibt?
Wenn also, wie es hier scheint, der Betriebsarzt nicht nur irgendeine Stabstelle ist der einmal im Monat für eine Stunde vorbeischaut, sondern den Job auch in das Unternehmen integriert ausfüllt, sehe ich nicht, was gegen eine Ausschreibung spricht.
Die Berufung hingegen als Betriebsarzt von Ärzten des TÜVs, der betriebsärztlichen Vereinigung und wie sie alle heißen, sehe ich auch ohne Ausschreibung.
Okay, ich muss endlich anfangen mich ausführlicher auszudrücken und nicht immer nur kurze Sätze zu schreiben.
Sollte es jemanden im Betrieb geben, der die Stelle als Betriebsarzt ausfüllen kann, würde man dies im Unternehmen wissen (mit oder ohne Dr.). Das ein neuer Betriebsarzt gesucht wird / wurde, erfahren die Kollegen auch ohne Ausschreibung.
Jenach vereinbarter Aushängezeit bis zur externen Ausschreibung vergeht Zeit, die man sich hätte sparen können, wenn man von Anfang an weiß, dass keine Bewerbungen eingehen. Evtl. paralell ausschreiben (intern/extern) - da würde ich mich drauf einlassen.
(Mit dem Hintergrund, dass sich nur Mitarbeiter auf interne Stellen bewerben dürfen! [Wie bei uns z.B.])
Als erstes sollte mal geklärt werden, ob das ein Angestellter war oder ob nur die Dienstleistung "Betriebsarzt" eingekauft wurde. Wenn das geklärt wäre kann man sagen, ob oder ob nicht ausgeschrieben werden muss.
Zitat von Lexipedia:Als erstes sollte mal geklärt werden, ob das ein Angestellter war oder ob nur die Dienstleistung "Betriebsarzt" eingekauft wurde. Wenn das geklärt wäre kann man sagen, ob oder ob nicht ausgeschrieben werden muss.
Sowohl als auch. Er war Stationsarzt und zu einem gewissen Anteil Betriebsarzt. Von wo er seine bezüge für den B.Arzt bekam weis ich nicht.
gruß
Hallo zusammen,
man sollte hier ganz klar die Bestellung und die Einstellung nicht vermischen.
Wenn eine interne Stelle besetzt werden soll ist eine interne Stellenausschreibung, wenn vereinbart, durchzuführen. Ggf. hat sich jemand ohne das Wissen des AG weitergebildet und hätte interesse an dem Job.
Bei der Bestellung des FaSi und Betriebsrat ist der BR mitbestimmungspflichtig, es sei den es wird ein externer Dienst beauftragt. Bei einem externen Dienst hat der BR jedoch ein Recht auf Anhörung.
Ob intern oder extern, der AG hat den Betreuungsumfang mit dem BR zu verhandeln, d.h. er kann nicht einen externen Dienst mit 200 h beauftragen, wenn er eigentlich 400 h braucht.
Grundsätzlich darf man hier also nie Betriebsarzt und FaSi trennen, da der Betreuungsumfang stets für beide ermittelt wird.
Schöne Grüße aus Hessen.
Es wäre schon interessant, über welchen Weg der Betriebsarzt ins Unternehmen kommt.
Dies sollten die Mitglieder des ASA wissen. Wenn er z.B. über die DEKRA eingekauft wird, macht eine interne Ausschreibung keinen Sinn.
Sinn hätte diese Ausschreibung nur, wenn ein BA als Mitarbeiter eingstellt ist und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein MA diese Qualifaktion hat.
Sonst sollte man seine Kraft für wichtige Ansprüche aufheben. Kämpfen um des Kämpfens willen ist ziemlich sinnfrei und viel zu anstrengend.
Liebe Grüß Lisa
Zitat von Bleistift:Ja es gibt Ärzte
Hallo,
es könnte sich hier um ein Krankenhaus handeln.
Gruß
Hubertus
Zitat von Hubertus:es könnte aber einen MA geben, der einen Arzt kennt, der Interesse an der Stelle hat. Nicht alles, was in Zeitungen inseriert wird, erreciht auch den geeigneten Bewerber.
Hallo Hubertus,
das ist ja nun nicht die Intention des § 93 BetrVG und ist auch kein Argument für eine interne Stellenausschreibung.
Bleistift,
da es in Eurem Betrieb offensichtlich Ärzte gibt, würde ich als BR auch darauf bestehen, dass die Stelle intern ausgeschrieben wird. Das macht aber nur dann Sinn, wenn im Vorfeld geklärt ist, ob
a) der Betriebsarzt angestellt werden soll
b) der Betriebsarzt auf freiberuflicher Basis tätig werden soll
Also solltet Ihr diesbezüglich von Eurem Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.1 Nr.7 BetrVG Gebrauch machen und diese Fragen erst einmal mit dem AG klären.
Mehr zum Thema findest Du auf dieser Seite.
Gruß
Kokomiko
Zitat von Gismo:Auch wenn es keinen potenziellen Bewerber gibt? Mehr als Sinnfrei, findest Du nicht?
Wenn jemand einen Dr. Titel hat, dürfte das wohl jeder wissen
Hallo Koko,
meine Antwort bezog sich hierauf. Zu §93 gebe ich dir recht.
Gruß
Hubertus