In unserer Firma besteht folgendes Problem:
3 kaufmännische
Auszubildende verkürzen ihre Berufsausbildung, sodass sie Ende November diesen
Jahres ihre schriftlichen Prüfungen absolvieren werden. Im Januar wird die
mündliche Prüfung vor der IHK abgelegt und demnach wechseln die Azubis zum Juli
diesen Jahres (für die Rest zeit ca. halbes Jahr) in ihr Einsatzgebiet . Das
Einsatzgebiet haben sich die 3 Auszubildenden selbst ausgesucht (nach
Rücksprache mit den Abteilungsleiter und nach eigenen Interessen). Das ist auch
mehr oder weniger schon in trockenen Tüchern also abgeklärt.
Nun ist eine Mitarbeiterin
schwanger geworden, die ab Mitte August für 1 Jahr in Elternzeit geht. Ihre
Stelle wurde ausgeschrieben.
Externe Bewerbungen, z.T.
auch von ehemaligen Mitarbeitern!, die das Unternehmen, die Kollegen, und die
Abläufe kennen, liegen vor.
Der Arbeitgeber will die Stelle allerdings mit einem der 3 Azubis besetzen. Diese haben nun knapp eine Woche Zeit, sich zu einigen, wer die Stelle übernimmt. Andernfalls wird gelost,wer die „Stelle der Schwangeren“ machen muss und somit nicht in sein Wunsch
Einsatzgebiet kommt. Die 3 Azubis haben während ihrer Ausbildung in dem
Unternehmen keinerlei Berührungspunkte mit der Arbeitsstelle gehabt (da es
planmäßig nicht zu den Bereichen gehört, in denen ausgebildet werden soll), die
sie nun angeblich nur zu 60-70% übernehmen sollen. Die Stelle ist eine
1-Personen-Stelle, die an 5 Tagen die Woche ganztags ausgeübt wird. Die Azubis
haben rund 2x pro Woche Berufsschule und planen, sich den November frei zu
nehmen, um sich auf die schriftlichen Abschlussprüfungen vorzubereiten. Da ist
es offensichtlich, dass die Tätigkeit, die vorher von der schwangeren
Mitarbeiterin ausgeübt wurde, nicht zu 100% abgedeckt werden kann.
Kann der Arbeitgeber einen
Azubi in die Stelle zu zwingen und ihm / ihr das Einsatzgebiet vorschreiben?
DANKE und freundliche
Grüße
Klaus
Azubi Einsatzgebiet
- KlauS04
- Geschlossen
- Erledigt
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Hallo Klaus,
willkommen im Forum.
Auch wenn es für den einen Azubi nicht schön ist (weil er für sich anders geplant)
aber wenn der AG sagt, du kannst hier bleiben wenn du die Tätigkeit machst, was will er da machen?
AG bietet Arbeit an und wenn er dem Azbi das zutraut. Es ist ja sein Risiko dass evtl. Arbeit während der Berufschule oder urlaub liegenbleibt.
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Hallo,
werden denn alle prüfunsrelevanten Ausbildungsinhalte vermittelt? Frag doch mal bei der IHK nach, ob ein Azubi als Lückenbüßer eingesetzt werden darf. Wie groß ist denn der Betrieb?
Gruß
Hubertus
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Zitat von KlauS04:
Kann der Arbeitgeber einen Azubi in die Stelle zu zwingen
nein. Der Azubi muss eine angebotene Stelle nicht annehmen. Er kann sein Glück auch bei einem anderen Arbeitgeber finden.
Zitat von KlauS04:ihm / ihr das Einsatzgebiet vorschreiben?
ja, das ergibt sich aus seinem Direktionsrecht.
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Hallo und Danke für die Antworten.
Ich hatte Probleme beim wieder anmelden mit Regristrierung usw... :oops:
Es geht hier eigentlich nur um die Frage, ob der AG den Azubi anweisen kann und /oder weil es 3 mögliche Azubis sind, das auszulosen, in ihrer Ausbildungszeit den Job das letzte halbe Jahr als Einsatzgebiet festzulegen.
Der Nebeneffekt danach zumindest für ein Jahr schon mal einen Job zu haben und viel erlernen zu können, geht bei den 3 nicht unter aber das Einsatzgebiet ist vielleicht nicht so interessant. (Weiß aber keiner wirklich).
Gruß
KlauS04
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Hallo Klaus,
wenn ich das richtig verstehe, ist der Azubi dann während seiner Ausbildungszeit schon auf der Stelle eingesetzt, die er dann bis zum August nächsten Jahres ausfüllen soll.
Für mich stellt sich die Frage, ob auf dieser Stelle, die seiner Ausbildung entsprechenden Fähigkeiten vermittelt werden. Denn der AG ist lt. § 14 Abs. 1 Nr.1 BBiG verplichtet, die berufliche Handlungsfähigkeit des Azubis zum Erreichen des Ausbildungsziels zu vermitteln. Dieser Paragraph gibt noch mehr her, um zu prüfen, ob der Azubi diese Stelle übernehmen kann, ohne einen Nachteil in seiner Ausbildung zu erleiden. Das ist das Einzige, was Du als BR aus meiner Sicht prüfen kannst, um auch ggf. bei dem AG zu intervenieren. Ist das alles zutreffend, kann der AG diese Stelle m. E. mit dem Azubis besetzen.
Zusätzlich hat der Azubi dann ja auch gleich im Anschluss eine Stelle im Betrieb, wenn auch erstmal nur befristet. Wenn er sich da gut macht, kann das beim AG für die Weiterbeschäftigung Punkte bringen. Außerdem kann der dann Ex-Azubi ja später auch argumentieren, dass er seine Flexibilität und Einsatzbereitschaft für das Unternehmen gezeigt hat.
Persönlich finde ich, dass man gerade als Auslernender einfach auch mal die A...backen zusammen kneifen muss, und nicht gleich den Traumjob machen kann, wenn man in der Firma bleiben möchte. Man sammelt Erfahrung, sieht mal was anderes und lernt andere Kollegen kennen. Hat noch nie jemandem für eine gewisse Zeit geschadet.
Gruß
MP -
Hallo Klaus04,
fassen wir doch mal zusammen:
1. Wenn die Auszubildenden die Abschlussprüfung (zu der sie vorzeitig zugelassen wurden) bestehen, ist das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet!
Der AG ist nicht verpflichtet, diese Azubis bis zum ursprünglich geplanten Ausbildungsende beschäftigen zu müssen. Es sei denn, es gibt eine entsprechende BV oder einen TV, der eine (befristete) Übernahme nach Ausbildungsende vorsieht.
2. Hat wirklich auch der AG das Angebot gemacht, diese drei Azubis nach Ausbildungsende bis Mitte 2016 befristet zu übernehmen, im jeweils bevorzugten Einsatzgebiet?
Eine Absprache mit dem Abteilungsleiter zählt dabei nur recht wenig bis nichts, da dieser höchstwahrscheinlich nicht zu solchen Zusagen befugt ist.
War die Planung tatsächlich in solch trockenen Tüchern, dass der AG von dem ursprünglichen Angebot nicht mehr zurück treten kann?3. Auch wenn der "Elternzeit-Arbeitsplatz" planmäßig nicht zu den Bereichen gehört, in denen ausgebildet werden soll, bedeutet das doch nicht, dass dieser Arbeitsplatz nicht zum Ausbildungsinhalt gehört.
Entweder sind die dortigen Tätigkeiten durch den Ausbildungsrahmenplan (z.B. IHK) erfasst oder nicht. Bis Ausbildungsende muss aber die Ausbildung durch entsprechende Ausbilder gewährleistet sein. Ist das gewährleistet?4. Es ist ja schön und gut, dass die Azubis den November als "Frei" geplant haben. Aber sind denn die entsprechenden Urlaubsanträge bereits genehmigt?
Ungeachtet dessen muss der AG dafür sorgen, dass der Ausfall durch Elternzeit kompensiert werden kann. Ab es kann und darf nicht angehen, dass womöglich einem Azubi die Vollverantwortung für einen Arbeitsbereich übertragen wird.Zitat von KlauS04Es geht hier eigentlich nur um die Frage, ob der AG den Azubi anweisen kann und /oder weil es 3 mögliche Azubis sind, das auszulosen, in ihrer Ausbildungszeit den Job das letzte halbe Jahr als Einsatzgebiet festzulegen.
Du machst hier einen Denkfehler! Wird die Prüfung bestanden, ist das Vertragsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet!
Die Azubis können das Angebot einer befristeten Übernahme annehmen oder ablehnen. Sie haben dann einen befristeten Arbeitsvertrag und müssen dann entsprechend als AN (und nicht mehr als Azubi) vergütet werden.Gruß
Kokomiko -
Team-ifb
Hat das Thema geschlossen.