2. Befristung nach Ende der Ausbildung

  • Hallo zusammen,

    wir haben 2 ehem. Azubis, die zum 2. Mal eine befristete Verlängerung erhalten sollen:

    Ausbildung ab 01.08.2012

    Ausbildungsende 30.01.15 Übergang in befristeten Vertrag bis 31.07.15

    Der Vertrag soll jetzt bis 31.07.16 verlängert werden.

    Bei den ganzen Fristen und Regelungen zu den Arbeitsverträgen sind wir nicht sicher,

    ob das rechtens ist.

    Kann das bitte ein Experte prüfen?

    Grundsätzlich möchte der BR gerne unbefristete Verträge haben. Das zieht der AG nicht mit.

    Der BR kann aber keinen rechtlich falschen Verträgen zustimmen mit einer unzulässigen Befristung.

    DANKE

    Gruß Kowi

  • Doch natürlich zustimmen!!!!!!!

    Wenn dann die Befristung nicht rechtskonform ist kann der betroffene AN ja eine Entfristungsklage einreichen aber wenn Ihr der Einstellung nicht zustimmt kann es dazu führen das die beiden gar keinen Arbeitsplatz haben! :lol:

    Warum die Befristung aber nicht in Ordnung sein soll versteh ich jetzt nicht. Die Befristung ohne Sachgrund ist für einen Zeitraum von 2 Jahren erlaubt in diesem Zeitraum kann bis zu drei Mal verlängert werden.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.