Müssen Vorschlagslisten im Original vorliegen?

  • Hallo,

    bei unser letzten Wahl haben wir unsere Liste per Fax eingereicht und es gab auch keine Beanstandungen.

    Nun läuft morgen unsere Frist ab und es heißt, dass wir jetzt die Original einreichen müssen. Dies ist zeitlich nicht mehr möglich.

    Frage: Müssen die Listen im Original vorliegen oder reicht ein Fax?

    Hintergrund: Die Mitglieder unserer Liste sitzen an unterschiedlchen Standorten.

    Gruß

    Christian

  • Hallo,

    ich fürchte, das Original muss vorliegen, weil im BetrVG bzw. in der WO öfters von "Unterschriften" die Rede ist, und die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Fax nur eine Kopie einer Unterschrift enthält. Meine ich aus meinen ifb-Schulungen gelernt zu haben...

    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Christian,

    in dem was Winfried schrieb liegt die Lösung für Euer Problem: fehlende Unterschriften sind immer ein heilbarer Mangel. D.h. ihr legt die Liste so vor (per Fax, so dass sie fristwahrend da ist) und erklärt gleichzeitig, dass die Originale in der Post sind. Sind die Originalunterschriften dann innerhalb von drei Tagen da, sollte es hier kein Problem geben.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Jaaaaa, das ist gut... Hätt' ich mal selber draufkommen sollen! Der Moritz, der is' hoid a Hund, a sakrischer! :D Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.