Ersatzmitglied Vorsitzender

  • Unser neuer Betriebsratsvorsitzender geht in Urlaub. Damit rückt ein Ersatzmitglied nach. O.K.
    Alle anderen neuen Betriebsratsmitglieder sind das erste mal im Betriebsrat.
    Das Ersatzmitglied war vorher jahrelang im Betriebsrat.
    Nun endlich zur Frage.
    Kann das Ersatzmitglied für die Zeit des Urlaubs als stellvertretender Vorsitzender eingesetzt werden.
    Alle Betriebsratsmitglieder wären damit einverstanden.

  • Theoretisch ist das schon möglich, aber ihr müsstet doch ausser dem Vorsitzenden einen Stellvertreter gewählt haben und der muss dann das Amt des Vorsitzenden übernehmen.

  • Hallo reiter,

    nein, das geht so nicht. § 26 (1) BetrVG legt fest, dass der Vorsitzende und sein Stellvertreter aus der Mitte der BRM gewählt wird. Dies heißt eindeutig, dass nur Vollmitglieder gewählt werden können.

    D.h. das Amt und damit die Befugnis im Vertretungsfall muss eines der Vollmitglieder haben. Ob ihr dem Kollegen im Innenverhältnis noch ein erfahrenes Ersatzmitglied an die Seite stellt bleibt natürlich Euch überlassen.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    Ihr müßt doch sowieso einen stellv. BR-V haben - § 26 II BetrVG? Dann braucht Ihr doch keinen zu wählen, weil der BR-V Urlaub hat? Abgesehen davon, dass Moritz recht hat - ginge auch gar nicht. Aber der Nachrücker kann ja seine Kompetenz beratend einbringen und während seiner "Nachrückzeit" sich nach § 37 ggf. für notwendige Unterstützung freistellen für BR-Tätigkeit.

    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.