Hallo zusammen,
unser AG missachtet permanent bei Neueinstellung der BR. Schriftlich vereinbarte Regelungen, wie und
wann der BR einzubeziehen ist werden übergangen.
Der BR erwägt nun die Neueinstellung wg. dieses Formfehlers - Missachtung §99 - die Zustimmung zur
Einstellung zu verweigern. Grundsätzlich ist die Besetzung sinnvoll und wird vom BR befürwortet. Jedoch ist
die Art und Weise abzulehnen.
Frage:
Welche Rechtsfolgen hat eine Verweigerung des BRs?
Was ist, wenn der AG sich darüber hinwegsetzt? - Klage?
Danke