Arbeitszeiten nach Elternzeit

  • Hallo zusammen.

    Eine Bekannt von mir wird in den nächsten Monaten nach Geburt und Elternzeit wieder in "ihren" Betrieb zurückkehren. Vor der Geburt hat sie Mo-Fr. in Teilzeit gearbeit. In den Zeiten hatte sie für Ihr erstes Kinde bereits eine Tagesmutter, die auch das zweite Kind nehmen würde. Nun verlangt plötzlich ihr AG, dass sie am wochenende Arbeiten soll. Vor der Elternzeit war hier Anderes mündlich besprochen.

    Der AG herrscht wohl über den Familienbetrieb und will "andere Seiten bei der Arbeitszeit" aufziehen. Einen BR gibt es nicht, hier wurden alle BR's der letzten Jahre zur Aufgabe gezwungen.

    Muss der AG soziale Aspekte bei der Arbeitszeit berücksichtigen?

  • Hallo,

    natürlich muß ein AG "soziale Gesichtspunkte" bei der Personaleinteilung berücksichtigen. Das ist aber sehr einzelfallabhängig. Grundsätzlich gilt aber in einem Unternehmen ohne BR allerdings das Direktionsrecht gem. § 106 GewO.

    Prüfenswert wäre allerdings, ob bei der betreffenden ANin in ihrem Arbeitsvertrag Festlegungen zur Arbeitszeit und der Verteilung auf die Wochentage hat. Falls ja, kann der AG diese Festlegungen nur im Rahmen einer Änderungskündigung einseitig versuchen zu ändern.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.