Kündigung eines Betriebratsmitgliedes

  • Hallo zusammen,


    da ich bereits auf einer anderen Plattform meine Frage geäußert habe und dort größtenteils nur Beschimpfungen an den Kopf geschmissen bekommen habe, statt einer Antwort, versuche ich es mal hier.


    Unser Problem:

    Eines unserer Betriebsratsmitglieder soll gekündigt werden. Dieser ist von Beruf Erzieher und arbeitet bei uns an einer Schule für geistig behinderte Kinder. Der AN ist seit 2009 Medikamentenabhängig. Es wurden mehrere Entzüge und andere Maßnahmen wie Versetzungen in andere Bereiche in dieser Zeit vom AG bereitgestellt/unternommen. Seit ca. einer Woche scheint der AN wieder rückfällig geworden zu sein. Er schläft während er auf Kinder aufpassen muss einfach ein, ist teilweise aggresiv und "benimmt sich wie auf Drogen" (die Aussage mehrerer Mitarbeiter). Da wir eine Gefahr für die Kinder sehen und nun schon 6 Jahre vergangen sind, können wir als Betriebsrat nicht gegen diese Kündigung stimmen. Ich weiß als Betriebsrat sollte man soetwas niemals tun, aber es geht einfach aus gewissens Gründen nicht.


    Nun zu unserer Frage:

    Wir sind genau sieben Betriebsräte und habe keine Nachrücker. Muss sofort neu gewählt werden? Können wir auch einige Zeit zu sechst überbrücken? Oder muss überhaupt neu gewählt werden?

    Wenn wir für die Kündigung stimmen, muss diese dann Einstimmig sein oder reicht eine Mehrheit?


    Ich hoffe diesmal auf hilfreiche Antworten :(


    Liebe Grüße

  • Hallo MissMarple,

    ich weiß zwar nicht, wo du deine Fragen gestellt hast, habe aber zumindest eine Idee, was und warum man es dir/euch an den Kopf geworfen hat.

    Kommen wir zu deinen Fragen (die schon massive Lücken von simpelstem Basiswissen erkennen lassen!). Ich möchte allerdings die Reihenfolge umdrehen.

    Zitat von MissMarple:

    Wenn wir für die Kündigung stimmen, muss diese dann Einstimmig sein oder reicht eine Mehrheit?


    Der Betriebsrat handelt durch Beschlüsse. Und Beschlüsse sind mit der Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder zu fassen, soweit im Gesetz keine anderen Verhältnisse gefordert werden. Dies ist im §103 BetrVG nicht der Fall. Insofern würden 4 Stimmen für die Zustimmung immer reichen, 3 nur wenn weniger als 6 stimmberechtigte Mitglieder da sind.

    Habt ihr euch gut überlegt, was ihr da tut? So wie du es schilderst, reagiert ihr auf Hörensagen (Aussagen von Kollegen, dass er sich wie auf Drogen benimmt). Sprich, niemand von euch hat es selber erlebt und ob es wirklich Drogen waren wisst ihr auch nicht. Könnt ihr unter diesen Umständen guten Gewissens einer Kündigung zustimmen?

    Ich vermute mal, der AG hat den Kollegen ohnehin freigestellt? (Wenn nicht, war es wohl nicht so schlimm!) Dann soll er sich noch die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Das geht schnell, entbindet euch aber von eurer Verantwortung.

    Zitat von MissMarple:

    Wir sind genau sieben Betriebsräte und habe keine Nachrücker. Muss sofort neu gewählt werden? Können wir auch einige Zeit zu sechst überbrücken? Oder muss überhaupt neu gewählt werden?


    § 13 (2) Ziffer 2 BetrVG ist an der Stelle unmissverständlich. Ja, ihr müsst neu wählen. Und zwar unverzüglich.

    Und unverzüglich bedeutet im juristischen Sinne: ohne schuldhaftes Verzögern. Sprich, ihr habt gerade eine E-Stelle am Laufen und seid alle sehr eingespannt und könnt euch derzeit nicht um Neuwahlen kümmern? Dann würde die Überbrückung der Zeit bis nach der E-Stelle akzeptiert werden. Aber einfach auf Zeit spielen ist ein grober Amtsverstoß!

    Ich hoffe, damit sind deine Fragen beantwortet. Überlegt euch gut, was ihr tut!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    vielen Dank für deine Antwort.


    Massive Lücken am simpelsten Basiswissen habe ich und unser Betriebsrat wohl wirklich. Wir wurden letzte Jahr neu gewählt und dabei wurden ausschließlich neue Leute, die noch nie im Betriebsrat waren, gewählt. Wir hatten zwar Anfang des Jahres eine Fortbildung, aber genau auf Kündigungen uns solche Fragen wurde nicht eingegangen.


    Das Beschlüsse mit der Mehrheit zu fassen sind, war uns zwar klar, wir wussten nur nicht ob es sich bei diesem doch speziellen Fall anders regelt. Deshalb wollten wir nochmal auf Nummer sicher gehn.


    Bei unserer letzten Betriebsratssitzung waren unsere zwei Geschäftleitungen anwesend, da es in unserem Unternehmen einige Veränderung geben wird. Die Sitzung dauerte von 8 bis 14 Uhr. Die Geschäftsführung war ca. 1 1/2 Std anwesend. Während der Gesamten Zeit ist der AN sogar während des Aufschreibens von Fragen eingeschlafen. Dies hat er auch die ganze Woche über und auch an der Fortbildung an den Tag gelegt.

    Drogen sind es zwar nicht die er nimm, aber sehr starke Schmerzmittel, von denen er abhängig war. Das er eigentlich in seinem Zustand (Schlafen während der Aufsichtspflicht etc.) nicht arbeitsfähig war, ist dem AN egal. Er geht absichtlich in die Arbeit um sich von seinen Schmerzen abzulenken. Dies gefährdet aber nunmal die Kinder und ist eine zusätzliche Belastung für die anderen AN.

    Der AN ist auch seit Mitte letzter Woche krank geschrieben. Der AG hat ihm heute in einem gemeinsamen Gespräch nahe gelegt, sich auch mind. noch für die nächste Woche krankschreiben zu lassen.

    LG

  • Hallo Marpel,

    ich selbst Arbeite in einem Pflegedienst, heisst wir haben auch eine Führsorgepflicht und möchte dir 1-2 Sachen Raten bzw versuche ein Verständnis der BR Arbeit zu schaffen. Ich kann deine bedenken verstehen, die sorge um die Kinder.... Die sorge um die Kollegen usw......


    Jetzt bist du BR, wenn du dir die BR Mütze aufsetzt haben deine Persönlichen sorgen und äußere Einflüsse nach hinten zu Rücken.... (Klingt Hart, vielleicht zu Hart aber anders kann ich es gerade nicht beschreiben)

    1. Du hast einen Kollegen welcher Krank ist. Dieser Kollege ist auch im BR. Der Kollege hat eine sehr ernste Erkrankung. Sucht. Gerade bei Suchterkrankungen ist eins der Krassesten sachen, wo man aber evtl abhilfe schaffen kann.


    2. Der Arbeitnehmer soll gekündigt werden, weil er schläft und vielleicht evtl. wieder Tabletten nimmt.

    Da der AN BR ist, kann er nur Fristlos gekündigt werden. Das heisst 3 Monate mindestens kein Geld vom AMT. Das heisst der BR will das in Kauf nehmen und evtl ein Leben Zerstören?? Ich glaube das ist es, wieso einige so Aggresiv auf deine Schilderung reagieren.

    3. Was ist die Aufgabe des BR in diesem Fall?? Vermitteln und Härten vermeiden, vorschläge zur Abhilfe machen und Arbeitsplätze sichern auch wenn es nicht immer der Bequemste weg ist.

    4. Was braucht der BR dafür? (Grundlagenschulungen BetrVG und Arbeitsrecht braucht jedes BR Mitglied, ansonsten seit ihr in meinen Augen kein BR sondern ein Haufen wo jeder das macht was er denkt. Da ihr es ja garnicht anders wisst. DIe Wahlen sind 1 Jahr her und ihr habt immer noch nicht die Grundlagenschulungen??? Wie entscheidet Ihr? Der AG erzählt es positiv das wird schon stimmen???

    5. Was könnt Ihr jetzt tun?

    Grundlagenschulung BetrVG und Arbeitsrecht besuchen. am besten gestern.

    Den AG drängen, das der Kollege zum Betriebsarzt geht und der Betriebsarzt empfehlungen gibt, wie man den Kollegen helfen kann.


    Den Kollegen Eintrichtern, das er zum Betriebsarzt soll uuuuund ganz klar um hilfe bitten soll....


    Den Kollegen ins gebet nehmen und ihm Klar machen, das er jetzt mit ziehen muss, da er sonst die Koffer packen muss...


    Einen von Euch aussuchen und zu einer FB schicken zum Thema SUCHT.


    Und in der Zukunft die kündigung nur Zulassen, wenn es der Absolut letzte weg ist.

    AUch wenn es sich Böse anhört, hoffe ich das du dir die sachen evtl bedenkst und Hinterfragst.

    Liebe Grüße

  • Zitat von MissMarple

    Während der Gesamten Zeit ist der AN sogar während des Aufschreibens von Fragen eingeschlafen. Dies hat er auch die ganze Woche über und auch an der Fortbildung an den Tag gelegt.

    In unserem Betrieb haben wir diese Symptome auch bei einem Kollegen beobachten können.
    Er litt an Schlafapnoe und war deshalb ständig übermüdet. Mittlerweile schläft er mit einer Atemmaske und steckt voller Energie und Tatendrang. :lol:
    Die Einschätzung, dass die Symptomatik auf einem Drogen, bzw. Medikamentenmissbrauch beruht muss also nicht zutreffen.
    Denke doch mal über den Vorschlag von Moritz nach, der Kündigung nicht zuzustimmen und den Arbeitgeber aufzufordern sich Eure Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen zu lassen.
    Ich persönlich kann Kündigungen nur ausdrücklich zustimmen, wenn ein gravierendes Fehlverhalten (z. B.: Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz) beiweisbar vorliegt.
    Bei Eurem Kollegen sehe ich dies nicht. Nach Deinen Schilderungen ist er krank und benötigt Hilfe.

    Unabhängig davon, wie Ihr Euch in diesem Fall entscheidet gilt: Sobald jemand aus Eurem Gremium ausscheidet müsst Ihr neu wählen.

  • Hallo,

    Du schreibst: "... er geht arbeiten um sich von den Schmerzen abzulenken ..."

    Also hat der Kollege Schmerzen und nimmt darum Schmerzmittel. Das ist doch eine ganz andere Nummer. Auch ich habe sehr starke Schmerzen und nehme Schmerzmittel. Natürlich bin ich abhängig, da ich meine Krankheit schon viele Jahre habe und diese auf keinen Fall besser, eher schlimmer wird. Übrigends habe ich auch eine Schlafapnoe. Der Tipp ist gar nicht so falsch.

    Der Kollege ist krank, hat eventuell Anspruch auf eine Schwerbehinderung. Da könnt Ihr als Betriebsrat gar nicht zustimmen. Wie wäre es mit einem BEM Gespräch. Geht ja auch bei Bedarf, unabhängig von der Krankenzeit. Habt Ihr mal mit dem Kollegen gesprochen?

    Geht noch mal in Euch, ob Ihr nicht doch einen Weg findet dem Kollegen zu helfen.

    Liebe Grüße Lisa

  • Hallo Welute,


    ich weiß leider nicht als was du arbeitest, aber würdest du dir in diesem Zustand zutrauen auf behinderte Kinder und Jugendliche aufzupassen? Der Kollege hat einen schwerbehinderten Ausweis und auch einen Integrationshelfer oder wie man das nennt. Mit diesem haben wir am Donnerstag ein Gespräch.
    Dieser wird der Kündigung zu 95% zustimmen, da seine letzte Chance 2014 bei seinem letzigen Rückfall ausgesprochen wurde und keinerlei Einsicht von unserem Kollegen kam.

    Wir können ihn also nicht helfen, wenn wir ihn hier dauernd nur mitziehn. Er braucht wohl einfach mal diesen Anstoß um zu merken das er nun doch entlich einmal handeln muss. Denn eine Entgiftung nach der Anderen bringt uns nicht zum Ziel. Sollte der Kollege seine langfriste therapeutische Behandlung antreten und danach wieder arbeitsfähig sein würde auch denke nichts gegen eine Neueinstellung sprechen, aber in diesem Zustand ist er nicht mehr tragbar.

    Und das ist nicht nur die Ansicht der Geschäftsführung, sondern auch die von uns als Betriebsrat und anderen Arbeitnehmern.

    Ich denke auch einfach das keiner hier in unserer Situation ist, den Kollegen und sein Verhalten kennt und darüber urteilen sollte wie wir handeln. Wir haben uns lange und gründlich darüber Gedanken gemacht.

    LG

  • Hallo MissMarple,

    vielleicht solltest du dir die Kommentare noch einmal in RUHE durchlesen. Eventuell kommt noch die ein oder andere Idee, von eurer starren Haltung abstand zu nehmen um, dem Kollegen auf die richtige art zu helfen. Absolution bekommst du hier für dein handeln nicht.

    LG

    Mattes

  • @all,

    bitte verurteilt MissMarple nicht vorschnell. Ich lese aus ihrem letzten Beitrag, dass wohl schon einiges gelaufen ist. Wir hatten auch mal so einen Fall (allerdings Alkohol). Nachdem dadurch ein schwerer Unfall passiert ist (auch nach 3 Entzügen!) haben wir alle unsere 200 Ma zum Thema "Suchtprävention am Arbeitsplatz" schulen lassen. Wer sich dafür interessiert, dem kann ich die Adresse des Suchtberaters per PN zukommen lassen. Er ist deutschlandweit unterwegs.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Ich denke, dass man hier die arbeitsrechtliche und die menschliche Seite berücksichtigen muß und möglichst unter einen Hut bringen sollte.

    Einerseits hat der MA eine bedeutende Verantwortung gegenüber einem besonders schutzbedürftigen Personenkreis. Da geht Vernachlässigung der Aufsichtspflicht und Aggressivität überhaupt nicht und der AG wäre auch schnell in Mithaftung.

    Andererseits: Ein BR sollte m.E. Kündigungen niemals aktiv zustimmen und nur in wirklich krassen Fällen einer Kündigung nicht widersprechen. Bei personenbedingten Gründen sollte immer nach einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen gesucht werden, (vielleicht Verwaltung oder Technik) ohne Verantwortung für behinderte Kinder.

    Ich bin zwar kein Mediziner, aber die Symptome erinnern mich an den Fall eines Exkollegen. Dieser musste Medikamente nehmen und der Arzt versuchte ihn, anders „einzustellen“. Dadurch kam es zu den gleichen Verhaltensweisen, wie im Eingangsposting beschrieben. Nachdem er wieder richtig einjustiert wurde, arbeitete er auch wieder ohne Beanstandungen. Vielleicht hier ja ein ähnlicher Fall vor.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,


    zum Vorletzten Posting zwecks dem Unfall der geschehen ist. Wir möchten es als BR natürlich nicht er soweit kommen lassen müssen das etwas Schlimmes passiert. Damit ist wirklich niemanden geholfen. Außerdem könnte ich mir persönlich das nicht verzeihen, da wegen meinem Gegenspruch ein Schüler zu schaden kommen würde.


    In den letzten 6 Jahren wurden unser Kollege schon mehrmals in anderen Bereichen untergebracht. Leider ohne Erfolg. Wir haben als Zweigstelle eine Behindertenwerkstatt. Ich könnte mir wirklich gut vorstellen, dass man Ihn aufgrund seiner Schwerbehinderung dort unterbringen könnte. Hört sich zwar sehr krass an, aber alle anderen Möglichkeiten wurden bereits ausgeschöpft.


    Der Kollege teilte uns bei der letzten Besprechung mit, das er ein Medikament gegen Nervenerkranung nehmen würde. Da sein Arzt angeblich nicht da war hat er kurzerhand die Dosierung selbt erhöht. Er konnte uns nicht nennen welche Nebenwirkungen dieses Medikament hat. Zudem hat er einen Praktikanten Medikamente gezeigt die er, laut seiner Aussage, zu Suchtzeiten genommen habe. Da fragt man sich, wieso hat er diese Medikamente noch und auch noch auf der Arbeit dabei?

    Der Verdacht des Rückfalls ist also keines Falls an den Haaren herbei gezogen. Und ich denke auch nicht das jemand sich in unsere Lage versetzten kann und uns hier Vorwürfe machen sollte.


    LG

  • Eine Sucht, falls es überhaupt eine ist, wird ja allgemein als Erkrankung anerkannt. Um eine Kündigung darauf aufzubauen, muss ja erstmal eine negative Prognose her. Vielleicht sind die Auswirkungen ja nur Nebenwirkungen der verschriebenen Medikamente.

    Ich bezweifele stark, dass GL , der BR oder auch MA ausreichend medizinische oder psychlologische Kenntnisse hat, um das überhaupt realistisch bewerten zu können.

    Da es ja vielleicht möglich ist, ihn woanders einzusetzen ( vielleicht sogar befristete Teilzeit anbieten), sind ja noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

    Gab es denn überhaupt eine dokumentierte BEM- Massnahme?

    Wie schon erwähnt, würde ich aus den schon genannten Gründen der fristlosen Kündigung widersprechen und der AG kann sich ja, wenn er will, vor dem Arbeitsgericht diese ersetzen lassen. Denn genau dafür gibt es ja diesen Vorgang. Und hier ist dann der AG in der Pflicht, alle diese "Beschuldigungen" nachzuweisen. Ich denke mal, bei Kündigungen von BR- Mitgliedern sind die AG sehr kritisch. Kann er es nicht, dann hat er seinen Job nicht gemacht.

    Meine Meinung

    Reddel

  • Zitat von MissMarple:

    Der Kollege hat einen schwerbehinderten Ausweis und auch einen Integrationshelfer oder wie man das nennt. Mit diesem haben wir am Donnerstag ein Gespräch.
    Dieser wird der Kündigung zu 95% zustimmen, da seine letzte Chance 2014 bei seinem letzigen Rückfall ausgesprochen wurde und keinerlei Einsicht von unserem Kollegen kam.

    Hallo,

    der Integrationsfachdienst ist eingeschaltet. Nur wenn die zustimmen, kann gekündigt werden. Abgesehen von der "Unkündbarkeit des BR"

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hier soll keiner Verurteilt werden.

    Wir versuchen nur Alternativen aufzuzeigen. Außerdem fallen hier die verschiedensten Begriffe:
    Suchterkrankung, Drogen, Alkohol, Schmerzen, Intergrationshelfer

    Ist der BR Suchtkrank ? Ist er Schmerzpatient und nimmt Schmerzmittel (z.B. Morphium) ?

    Dies ist schon mal weit von einander entfernt. Aus Deinem Posting habe ich es so verstanden, dass er starke Schmerzen hat und darum Schmerzmittel nimmt. Bei chronischen chmerzpatienten ist eine Gewöhnung an die Schmerzmittel leider selbstverständlich. Wenn man gut eingestellt ist, kann man damit einen ganz normalen Arbeitsalltag bewältigen und Außenstehende würden es noch nicht mal bemerken.

    HIer wäre also die Frage, ist er gut eingestellt? Bedarf es weiterer Überprüfungen? Hat er gegebenenfalls tatsächlich zusätzlich eine Schlafapnoe oder eine andere Krankheit? Dazu wäre ein BEM gut und angezeigt. Habt Ihr einen SBV? Dieser ist bei einem schwerbehinderten Kollegen unbedingt dazuzuziehen.

    Einen Intergrationshelfer bekommen Schüler. Hat er eventuell eine Arbeitsassistenz? Dann wäre aber ja schon klar, dass er seinen Job nicht alleine machen kann.

    Was ich aber nicht verstehe, warum tut Ihr das überhaupt an. Lasst den AG doch die Kündigung beim Intergrationsamt beantragen. Mal sehen was die sagen. Ihr müsst doch nicht zustimmen.

    Lehnt Euch einfach zurück und macht gar nichts.

    Wenn er behindertenbedingt seinen Job nicht mehr 100% machen kann, hat er überigens eine Menge Rechte und Hilfestellungsansprüche. Hier hilft das IA auch gerne weiter.

    Liebe Grüßen Lisa

  • Hallo Welute,


    vermute ich das richtig das Sie eine Schmerzpatientin sind?

    Wenn ja, wie äußert sich die Einnahme dieser Schmerzmittel auf Ihre Warnehmung und Ihr Verhalten am Arbeitsplatz.

    Unser Kollege ist nach seiner Aussage ein Schmerzpatient, hüpft von einem Arzt zum nächsten da alle scheinbar total doof sind. Wir haben ihn auch schon zu unserer damaligen Betriebsärztin geschickt (die als sehr gute Ärztin gilt) aber die fand er auch doof. Ich glaube auch nicht das schonmal ein Termin mit unserer Psychologin stattgefunden hat.

    Sehe ich das richtig, das wir als Betriebsrat weder zu oder dagegen stimmen müssen oder können wenn der Integrationshelfer der Kündigung zustimmt? Das Gespräch mit seinem Vertreter ist morgen und ich bin sehr gespannt auf seine Meinung.


    LG

  • Sorry MissMarple, aber...

    1. ist die allgemeine Anrede hier im Forum das Du

    2. habe ich langsam auch den Eindruck, dass du nicht Rat, sondern Zustimmung und evtl. eine Bezugsquelle suchst. Bisher kam noch auf jedes Argument zugunsten des Kollegen eine Relativierung, warum das Argument in gerade eurem Fall nicht ziehen sollte. Scheinbar willst du ihn um jeden Preis loswerden, auch um den Preis von Neuwahlen.

    Ich hoffe nur für deine Kollegen, dass sich das im Wahlverhalten auch niederschlägt.

    Gruß, MmdL

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,

    Zitat von Der Mann mit der Ledertasche

    2. habe ich langsam auch den Eindruck, dass du nicht Rat, sondern Zustimmung und evtl. eine Bezugsquelle suchst. Bisher kam noch auf jedes Argument zugunsten des Kollegen eine Relativierung, warum das Argument in gerade eurem Fall nicht ziehen sollte. Scheinbar willst du ihn um jeden Preis loswerden, auch um den Preis von Neuwahlen.

    den Ausführungen vom Mann mit der Ledertasche, kann ich nur zustimmen. Der Eindruck drängt sich mir richtig auf:cry: Schade das du hier den Eindruck erweckst, das du ihm gar nicht so richtig helfen möchtest sondern im Gegenteil, du hoffst hier für dein handeln die Absolution zu bekommen wie ich schon geschrieben habe. SCHADE!! (für den Mitarbeiter) Noch etwas in eigener Sache! Ich möchte hier mal einen Dank ins Forum schicken für die guten Ansätze, wie man solchen Menschen mit Problemen helfen kann:!: Hat mich selber auch weiter gebracht:lol:

    LG

    Mattes

  • Hallo,


    ich wollte Antworten zu meinen Fragen haben und keine Ratschläge was getun werden kann oder soll. Und wenn wir nach 6 Jahren einfach mal die Schnauze voll haben und der Kollege nur im Betriebsrat ist um seinen Hintern zu schützen spricht das einfach nicht für ihn.

    Wir sollen als BR schließlich auch für alle Mitarbeiter da sein. Und da keiner hier in dieser Situation ist möchte ich/wir keine Ratschläge oder dergleichen haben. Denn wie immer kamen keine Antworten zu meinen letzten Fragen sondern wie immer nur Vorwürfe.

    Ich habe keine Lust das der Betrieb damit zu kämpfen hat die Löhne bezahlen zu können und wir dann sagen "geht doch vors Arbeitsgericht" und schmeißt Geld zum Fenster raus. Dann ist nämlich nicht nur er seinen Job los. Aber hauptsache man hilft wo man nicht mehr helfen kann! Und ja auch nicht mehr helfen will!

  • Zitat von MissMarple:

    Sehe ich das richtig, das wir als Betriebsrat weder zu oder dagegen stimmen müssen oder können wenn der Integrationshelfer der Kündigung zustimmt? Das Gespräch mit seinem Vertreter ist morgen und ich bin sehr gespannt auf seine Meinung.

    Hallo,

    von mir kamen bislang noch keine Vorwürfe, da wir ähnliches durchgemacht haben. In ein paar Sätzen kann man das nicht beschreiben, was monate- oder jahrelang passiert. Nun zu deiner letzten Frage: wenn der Integrationsfachdienst zustimmt, könnt ihr euch verhalten wie ihr wollt. Ihr könnt zustimmen, ablehnen oder auch die Frist verstreichen lassen. Der AG wird in allen drei Fällen dem AN kündigen. Wenn ihr dagegen stimmt hat der AN aber vor dem Arbeitsgericht eine kleine Chance, sich wieder in den Betrieb zu klagen.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.