Zeitaufwand für BR Arbeit

  • Hallo,

    wie schon angekündigt, kommen jetzt meine Fragen. :)

    Ich bin nun seid einer Woche Betriebsratmitglied. Letzten Freitag habe ich meinen Chef um freie Zeit am Montag gebeten, damit ich mich um Betriebsratsdinge kümmern kann. (Ich musste die Einladung für die 1 BR Sitzung schreiben, da ich auch Wahlvorstandsvorsitzende bin.) Er hat mir die Zeit verweigert, da ich zuvor zwei Tage krank war und soviel Arbeit liegen geblieben ist. (HIerzu gibt es auch noch einiges zu sagen/fragen.) Ich habe ihm dann mitgeteilt, dass ich dann die Sachen in meiner Freizeit erledigen und demnächst mit meiner Arbeitszeit verrechnen werde. Darauf kam von ihm nichts mehr.

    Meine Frage ist, auf wieviel Zeit z.B. pro Woche habe ich denn Anspruch für meine BR Arbeit. Gerade weil ich ja ganz neu bin, muss ich mir vieles anlesen. Wie kann ich meinen Chef davon überzeugen?

    Ich hab noch tausend andere Fragen, zu denen dann aber später.

  • Zitat von Uriel:

    Meine Frage ist, auf wieviel Zeit z.B. pro Woche habe ich denn Anspruch für meine BR Arbeit. Gerade weil ich ja ganz neu bin, muss ich mir vieles anlesen. Wie kann ich meinen Chef davon überzeugen?

    Willkommen in der wunderbaren Welt des Arbeitsrechtes.

    Fangen wir mal ganz hinten an: halt deinem Chef § 37 (2) BetrVG unter die Nase. Denn dort steht klipp und klar:

    Mitglieder des Betriebsrates sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

    D.h. du hast einen klaren, gerichtlich durchsetzbaren(!!!) Anspruch auf Befreiung von der Arbeit.

    Du siehst aber auch, dass die Formulierung wenn und soweit es ... zur ordnungsgemäßen Durchführung ... erforderlich ist das reinste Gummi ist.

    Sprich, es gibt hier (bewusst!) keine festen Vorgaben. Denn in deinem konkreten Fall, könnte der Neubeginn im Amt sowohl bedeuten, "ist noch nicht so viel zu tun", also eher weniger Aufwand aber auch "ich habe keine Ahnung von nichts, ich muss mir alles mühsam erarbeiten", also immenser Aufwand.

    Hierbei wird dem BR ein sehr weiter Ermessensspielraum zugestanden, weil eben die Umstände in jedem Unternehmen anders sind und nur der BR vor Ort das auch nur im Ansatz richtig beurteilen kann.

    Wenn ich das richtig verstanden habe (im Kopf habe), wart ihr irgendwas um die 50 AN, insofern halte ich einen Zeitaufwand von 20 - 40 % (d.h. 1 - 2 Tage die Woche) für realistisch und vertretbar. Insbesondere für den Vorsitzenden, der sich ja auch erst immer noch die Rechtsgrundlagen erarbeiten muss. Aber wie gesagt, das kann am Anfang auch deutlich mehr sein!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Uriel,

    ich formuliere Moritz etwas um, meine aber exakt das Selbe.

    Das Tolle am § 37 II BetrVG ist, dass Du den AG um nichts bitten und ihn von nichts überzeugen musst, sondern schlicht und einfach nur festzustellen brauchst, dass es erforderlich ist, BR-Tätigkeit zu machen, und dann gehst Du zum AG und meldest Dich für diese BR-Tätigkeit ab. Und Punkt.

    Den zeitlichen Umfang bestimmst Du als BRM nach pflichtgemäßem, billigem Ermessen selbst.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • So hab ich wa auch verstande. Mein Chef sieht es aber leider nicht so. Er ist davon überzeugt, dass ich erst meine Arbeit erledigen muss und dann darf ich eventuell etwas für den BR machen. Seiner Meinung nach, ist der BR ja sowieso überflüssig.

    Was ich ziemlich unfähr finde ist, dass meine Chef mir, als ich die BR Gründung initiiert habe, meinen Job, den ich seid drei Monaten hatte, weggenommen hat und mich neu eingeteilt hat. Auf dem jetzigen Posten gibt es immer was zu tun. Eigentlich müsste er mich ja entlasten, wenn ich das richtig verstanden habe. Er denkt gar nicht dran.

    Es war schon soweit, dass er eine Unterschrift haben wollte, dass ich die Arbeit verweigere, weil ich was für die BR Wahl machen wollte.

    Ihr seht, es ist nicht so einfach mit ihm.

  • Hallo Uriel,

    wie die Antworten schon zeigen, ist die Rechtslage sehr eindeutig und ich möchte Dich ermutigen, auch selbstbewusst damit zu argumentieren.

    Unser AG versucht auch immer die BR-Arbeit zu bremsen, indem er uns "vorhält" sehr viel Zeit für den BR einzusetzen. Dabei setzt er auch auf sanfte Einschüchterungen, auch in den Mitarbeitergesprächen (wo das Thema BR absolut nicht reingehört). Ich versuch dem Gremium dann immer Mut zu machen, sich davon nicht beeinflussen zu lassen. Was will der Chef machen? Natürlich sollte der gute Wille, seine eigentliche Arbeit effizient zu erfüllen erkennbar sein. Das heißt, wir schaukeln uns nicht die Eier und halten uns auch nicht an der BR-Arbeit fest, aber wat muss, dat muss! Inzwischen bin ich, im eben genannten Rahmen, auch "dreister" als am Anfang.

    Du musst nicht Deinen Chef von der Notwendigkeit Deiner Arbeit überzeugen. Wenn die Mitarbeiter davon überzeugt sind reicht das völlig aus.

    Viel Erfolg Dir

    gruenteeist

  • Hallo.

    Zitat von Uriel:

    Mein Chef sieht es aber leider nicht so. Er ist davon überzeugt, dass ich erst meine Arbeit erledigen muss und dann darf ich eventuell etwas für den BR machen.

    Du musst Dir letztlich ür Dich selber klar werden, dass diese Meinung Deines Chefs irrelevant ist, und Dein BR-Ding durchziehen.

    Und wenn dann Arbeit liegen bleibt, und Du solltest sie dann eben auch liegen lassen, ist das nicht Dein Problem, sondern dass des AG - er kann und muss die organisatorische Abhilfe schaffen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    wenn der BR überflüssig wäre, hätte die Bundesregierung uns nicht das Betriebsverfassungsgesetz an die Hand gegeben.

    Ich sehe mich als vom Gesetzgeber eingesetztes Organ, um über Arbeitnehemerrechte zu wachen, quasi sind wir die Interessenvertretung im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland;)

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Ich danke euch für euren Zuspruch. Gelesen habe ich schon viel über meine Rechte als BR Mitglied, manchmal denke ich jedoch, dass das die Texte unterschiedlich ausgelegt werden können. Naja, Seminare werde ich natürlich besuchen. Bin schon dabei, zu schauen, was alles interessant und sinnvoll wäre für mich und die anderen Mitglieder. Für heute habe ich es geschafft, dass ich ein paar Stunden Betriebsratsarbeit machen darf. Meine andere Arbeit habe ich gut abgearbeitet. Morgen ist die konstituierende Sitzung, danach habe ich bestimmt wieder Fragen. ;)

  • Zitat von Uriel:

    Für heute habe ich es geschafft, dass ich ein paar Stunden Betriebsratsarbeit machen darf. ... Morgen ist die konstituierende Sitzung, danach habe ich bestimmt wieder Fragen.

    Lass das bloß keinen hören oder lesen! Die Betriebsratsarbeit fängt erst mit der konstituierenden Sitzung an! Vorher hat lediglich der Wahlvorstand etwas zu tun.

    Das aber nur unter uns ;)

    Und Wilfried hat völlig Recht: du kannst nicht darauf warten, dass du zufällig mal einen Augenblick Zeit hast um BR-Arbeit zu machen (also ab morgen dann), sondern du machst die Arbeit die für den BR getan werden muss. Und was an Zeit übrig ist, investierst du in deinen Job.

    Als allererstes empfehle ich dir/euch, dass ihr die Anschaffung eines sogenannten Handkommentars beschließt. Für den Anfang reicht erst einmal der Fitting. Der ist mit rund 75,- Euro teuer genug, als dass der AG sich auf den Hintern setzen wird, aber er dient im Zweifelsfall als gutes Instrument um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Denn wenn dort die entsprechenden Urteile zitiert werden, sehen die meisten Chefs ganz schnell ein, dass sie auf verlorenem Posten kämpfen.

    Was du (für den Anfang) auch machen kannst: vereinbare mit deinem Chef feste Zeiten zu denen du auf jeden Fall freigestellt wirst. Z.B. Montag und den halben Mittwoch (nur so als Vorschlag). Dann kann der AG planen und du hast auf jeden Fall Zeit. Und wenn du dann noch mehr Zeit hast - dir wird als BR nicht langweilig ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Lass das bloß keinen hören oder lesen! Die Betriebsratsarbeit fängt erst mit der konstituierenden Sitzung an! Vorher hat lediglich der Wahlvorstand etwas zu tun.

    Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Da ich auch Wahlvorstandsvorsitzende war, hab ich in dieser Funktion einiges erledigen müssen.

    Nun bin ich Betriebsratsvorsitzende und habe gerade einen Beschluss für einen Seminarbesuch unterschrieben. Den muss ich nun gleich meinem Chef aushändigen. :shock:

  • Zitat von Uriel:

    Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Da ich auch Wahlvorstandsvorsitzende war, hab ich in dieser Funktion einiges erledigen müssen.

    Das hatte ich mir schon gedacht. Ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen, dass es in der Juristerei mehr als einmal auf den präzisen Wortlaut ankommt. Denn wenn du forderst, dass der AG dich für BR-Arbeit freistellt, du aber noch gar keine BR-Arbeit leisten darfst, weil der BR noch nicht konstituiert ist, geht deine Forderung ins Leere, denn eigentlich meintest du ja Arbeit als Wahlvorstandsvorsitzende...

    Zitat von Uriel:

    Nun bin ich Betriebsratsvorsitzende

    hm... selber Schuld oder herzlichen Glückwunsch... such dir was aus ;)

    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Kraft und Einfühlungsvermögen!

    Zitat von Uriel:

    und habe gerade einen Beschluss für einen Seminarbesuch unterschrieben. Den muss ich nun gleich meinem Chef aushändigen. :shock:

    Und? Lebst du noch? ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.