Moin zusammen,
hier steht eine potentielle Abmahnung zur Debatte.
Situation : BRM hat Nachtschicht (22:00Uhr bis 06:00Uhr), will aber um 10:00Uhr zur Sitzung erscheinen.
Der AG ist nicht amüsiert und stellt eine Abmahnung in den Raum.
Frage : ist hier in der Tat ArbZG §5 anzuwenden und wäre eine Abmahnung gerechtfertigt ?
DANKE für eure Einschätzung
abloxx