Hallo zusammen,
wir haben zur Zeit das Problem, wegen der Bestllung eines Datenschutzbeauftragten.
Wir sehen die absoluten Notwenigkeit eines Datenschutzbeauftragten, der AG sieht das nicht so.
Der BR hat sich an die unten beigefügten Texte gehalten, und den AG aufgefordert einen Datenschutzbeauftragten zu installieren. Der AG weigert sich.
Nur wollen wir einen extrenen Berater bestellen, um zu Prüfen wer nun recht hat.
Wie sollen wir am besten weitermachen ?
Berater Entscheidung Abwarten, un dauf eine Einigung hoffen, oder das Arbeisgericht einschalten, kann auch der Bundesdatenschutzbeauftragter hilfestellung geben ? Auch über die Möglichkeit den AG wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetzt anzuzeigen wurde nachgedacht.
Könnt ihr uns da Tipps geben ??
Selbstcheck: Wer muss Datenschutzbeauftragte bestellen?
Viele Unternehmen, Vereine und sonstige private Stellen müssen betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellen. Mit unseren Fragen und Erläuterungen können Sie selbst prüfen, ob die Pflicht besteht, Datenschutzbeauftragte zu bestellen.
Personenbezogene Daten
Nach § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse sind beispielsweise:
• Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum
• Anschrift, Telefonnummer, personalisierte E-Mail Adresse
• Konto-, Kreditkartennummer
• Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen
• Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer
• Vorstrafen
• genetische Daten und Krankendaten
• Werturteile wie zum Beispiel Zeugnisse
Kundendaten gehören ebenso zu den personenbezogenen Daten wie die Personaldaten von Beschäftigten. Personenbezogene Kundendaten sind beispielsweise Namen von Ansprechpartnern oder E-Mail-Kontaktdaten.
Dabei ist die technische Form dieser Angaben nicht von Bedeutung. Auch Fotos, Videoaufnahmen, Röntgenbilder oder Tonbandaufnahmen können personenbezogene Daten enthalten. Um Angaben über eine bestimmte Person handelt es sich, wenn die Daten mit dem Namen der betroffenen Person verbunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammenhang der Bezug unmittelbar herstellen lässt. Bestimmbar ist eine Person, wenn ihre Identität unmittelbar oder mittels Zusatzwissen festgestellt werden kann.
Die Angaben müssen sich auf einen lebenden Menschen beziehen. Einzelangaben über juristische Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften oder eingetragene Vereine, sind keine personenbezogenen Daten. Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Angaben auch auf die hinter der juristischen Person stehenden Personen beziehen, das heißt auf sie „durchschlagen“. Dies kann beispielsweise bei der GmbH einer Einzelperson oder bei einer Einzelfirma der Fall sein, wenn enge finanzielle, persönliche oder wirtschaftliche Verflechtungen zwischen der natürlichen und der juristischen Person bestehen.
Verarbeitung
Gemäß § 3 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz ist das Verarbeiten das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten.
Werden die personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet? Sind in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt?
(§ 4f Abs.1 Satz 4 Bundesdatenschutzgesetz)
Was bedeutet „in der Regel“?
Es ist schon ausreichend, wenn eine Person gelegentlich anfallende Verarbeitungsaufgaben nach ihrer Arbeitsplatzbeschreibung oder dem Organisationsplan der verantwortlichen Stelle regelmäßig wahrnimmt und diese Aufgabe nicht von vornherein für einen kurz bemessenen Zeitraum etwa als Urlaubsvertretung ausübt.
Was bedeutet "beschäftigt"?
Ausschlaggebend für eine Beschäftigung im Sinne des § 4f Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz ist, dass die Person Aufgaben erfüllt, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zusammenhängen. Hierunter fallen daher nicht nur fest eingestellte Personen als Teil der Arbeitnehmerschaft, sondern auch Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, Freiwillige oder auch der Geschäftsführer selbst.
Was ist, wenn die Anzahl der Personen schwankt?
Eine zeitweise und kurzfristige Unter- bzw. Überschreitung der maßgeblichen Personenanzahl ist unerheblich. Dies führt weder zu einer Verpflichtung, einen Beauftragten zu bestellen, noch sollte sie zur Gelegenheit genommen werden, die Arbeit von bereits bestellten Datenschutzbeauftragten zu beenden.
Was bedeutet "automatisiert"?
Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (§ 3 Abs.2 S.1 Bundesdatenschutzgesetz). Die automatisierte Datenverarbeitung findet zum Beispiel bei Computern, modernen Mobiltelefonen, PDAs oder Videoanlagen mit Aufzeichnung Anwendung.