Hallo Kolleginnen und Kollegen ,
welche Sanktionen sind denn zu erwarten falls der BRV ein BRM nicht zur Sitzung einlädt ?
Ab wann ist denn eine Einladung bzw. eine Nicht Einladung ein Formfehler ?
Finde keine Regelung hierzu ... :cry:
Gruß abloxx
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo Kolleginnen und Kollegen ,
welche Sanktionen sind denn zu erwarten falls der BRV ein BRM nicht zur Sitzung einlädt ?
Ab wann ist denn eine Einladung bzw. eine Nicht Einladung ein Formfehler ?
Finde keine Regelung hierzu ... :cry:
Gruß abloxx
Huhu,
- sollte der BRV nicht alle BR-Mitglieder zur Sitzung geladen haben.
- Auf dieser Sitzung sind Beschlüsse gefasst worden.
Sind Eure Beschlüsse Anfechtbar. Heisst sollte es vor Gericht gehen, die Beschlüsse werden geprüft, es wird festgestellt BR Mitglied nicht geladen. Beschluss ungültig.
Auch wenn man mit dem ein oder anderen BR Mitglied nicht einer Meinung ist, oder das BR Mitglied schwierig ist, tut sich kein BRV einen gefallen in dem er die Einladung vergisst.
DIes ist eine Manipulation und spricht gegen die Grundsätze der Demokratie.
Meiner Meinung nach.
Bei der nächsten Sitzung mal Ansprechen.
(Hattest du noch keine Grundlagenschulung BetrVG?) Wenn Nein am besten gestern Beantragen.
Liebe Grüße
DANKE für den "Fast Reply".
Schulung gehabt - doch! Was ich suche ist der Part im BetrVG in dem die Sanktionen geregelt sind.
Ab wann bekommt der BRV Haue ?
Doch nur wenn "jemand" glaubt die Einladung ist absichtlich ausgeblieben (?).
Die demokratische Meinung teile ich definitiv - das steht nicht zur Debatte. Destruktive Erscheinung bei BR Sitzungen ist das Thema. Kann ein BRV ein Gremiumsmitglied wegen "Nicht Benimm" der Sitzung verweisen?
Hallo abloxx,
da begibst Du Dich aber auf Dünnes Eis.
Du hast grundsätzlich korrekt zu laden und niemanden auszulassen oder zu übergehen.
Würde die Sache mich persönlich betreffen, würde ich beim zweiten Mal beim Arbeitsgericht Deinen Ausschluss aus dem Gremium nach § 23 BetrVG wegen wiederholter grober Pflichtverletzung beantragen. Und ich bin mir sichr, damit Erfolg zu haben.
Und "NEIN" der BRV kann kein BR-Mitglied aus der Sitzung verweisen (es sei denn, die Vorfälle sind so untragbar z.B. eine Schlägerei, aber dann käme schon wieder der § 23 BetrVG ins Spiel und das entsprechende Mitglied würde nicht aus der Sitzung sondern aus dem Gremium verbannt).
Dass Du ein BRM nicht aus der Sitzung verweisen darft findest Du im ErfK unter RN 2 zu § 29 BertVG. Dort wird zwar auf eine andere Auffassung eines anderen Kommentars hingewiesen, was ich jedoch in dem von Dir geschilderten Fall für nebensächlich halte.
Wolle
Zitat von Wolle:Würde die Sache mich persönlich betreffen, würde ich beim zweiten Mal beim Arbeitsgericht Deinen Ausschluss aus dem Gremium nach § 23 BetrVG wegen wiederholter grober Pflichtverletzung beantragen. Und ich bin mir sichr, damit Erfolg zu haben.
Ist mir durchaus bewusst - ich möchte das auch demokratisch und gesetzkonfirm lösen.
Keine Sorge
Zitat von Wolle:Dass Du ein BRM nicht aus der Sitzung verweisen darft findest Du im ErfK unter RN 2 zu § 29 BertVG. Dort wird zwar auf eine andere Auffassung eines anderen Kommentars hingewiesen, was ich jedoch in dem von Dir geschilderten Fall für nebensächlich halte.
TREFFER , versenkt !
Fitting, 26.Auflage S.594 Rn34 und Fitting, 26.Auflage S597 Rn50 und Rn50a geben dazu auch was her.
Wobei ich da auch rauslese das der BRV bei stets zu einer bestimmten Zeit stattfindenden BR Sitzungen nicht explizit einladen muss. Die Tagesordnung kann man in der vorangegangen Sitzung festlegen. Dabei muss nur darauf geachtet werden das die zu ladenden ErsMitgl. korrekt unterrichtet werden.
Mir geht es hier nicht um ein Nicht Einladen Szenario generieren, sondern um die Querelen falls das eben mal passiert - weil z.B. der Mail Verteiler nicht korrekt gepflegt ist.
Thread ist ausreichend informativ, wie immer wurde ich in die richtige Richtung geleitet : Danke !
Wenn ein Mail-Verteiler nicht korrekt ist, dann sollte jeder, der dies bemerkt den Mangel dem BRV mitteilen, dass er ihn möglichst rasch behebt.
Zitat von heelium:Wenn ein Mail-Verteiler nicht korrekt ist, dann sollte jeder, der dies bemerkt den Mangel dem BRV mitteilen, dass er ihn möglichst rasch behebt.
Die Erfahrung lehrt allerdings das es immer einen in den eigenen Reihen gibt der unfehlbar ist und dies bei allen anderen auch verlangt .... :oops: