Wir haben BR 1 u. 2 als Inhouseseminar durchgeführt und möchten BR3 außerhalb unserer Klinik
durchfühten. Der AG will uns verpflichten das Seminar in der Klinik, Mutterkonzern durchführen zu lassen. darf er das?
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Wir haben BR 1 u. 2 als Inhouseseminar durchgeführt und möchten BR3 außerhalb unserer Klinik
durchfühten. Der AG will uns verpflichten das Seminar in der Klinik, Mutterkonzern durchführen zu lassen. darf er das?
Hallo,
Verpflichten kann er euch nicht, aber im zuge vertrauensvoller Zusammenarbeit solltet ihr schon abwägen je nach größe eures Gremiums. Wenn ihr nur ein 3er Gremium seid dann macht natürlich Inhouse keinen Sinn. Aber alles was darüber hinaus geht sollte man darüber nachdenken. Ihr wollt doch alle schulen oder?
Und ein klein wenig die Kosten im Auge behalten, solltet ihr schon.
Vielleicht könnt ihr dann an anderer Stelle auch etwas Entgegenkommen seitens des AG erwarten.
Versucht euch vernünftig zu einigen. Mein Vorschlag..
MfG
Da bin ich anderer Meinung. Zu einem Seminarbesuch gehört auch der Erfahrungsaustausch mit Betriebsräten aus anderen Firmen und Branchen, Kontakte knüpfen, über den betrieblichen Tellerrand hinausgucken. Und auch, unbelastet vom normalen Alltag das gelernte in Ruhe sacken zu lassen. Das alles ist bei einer Inhouse-Schulung nicht gegeben.
Über die Wahl des Anbieters entscheidet einzig und allein der BR. Die Kosten sollten sich zwar in angemessenem Rahmen bewegen, aber der BR ist keinesfalls verpflichtet, die billigste Lösung zu wählen.
Also ich bin auch bei dem Mann mit der Ledertasche aber voll und ganz!
Bloß nicht auf den Bernd2609 hören Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist ein anderer Schuh und hat nichts damit zu tun das der AG seinem Betriebsrat vorschreiben kann wo er welche Seminare macht.
Also gebt dem AG Eure Beschlüsse zum externen Seminarbesuch und wenn ihm was nicht passt, dann kann er sich ja, je nach dem was ihn, stört das Arbeitsgericht oder die Einigungsstelle anrufen.
Wir hatten auch ständig Diskusionen um Seminare mit unserer Gl. Zu teuer, zu weit weg usw.
Es gibt Seminaranbieter den reicht Euer Beschluss! Die übernehmen dann im Streitfall die Auseinandersetzuing mit dem AG. Sehr angenehm das ganze
Gruß, Andre